Gerichtsurteil zur ZQ BSK

Christiane Carstensen • Juni 15, 2022

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte für Integrationskursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Das Verwaltungsgericht Ansbach, örtlich zuständig für das BAMF/ Nürnberg, hat die Klage einer Kollegin zur Direktzulassung als BSK-Lehrkraft bzw. gegen die Notwendigkeit einer ZQ BSK abgewiesen.

Leitsätze:
1. Die ZQ BSK ist grundsätzlich geeignet, erforderlich und angemessen, um den in § 18 Abs. 5 DeuFöV normierten Nachweis einer Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener deutscher Sprachkenntnisse umzusetzen.
2. Ob eine Anrechnung bestimmter Vorkenntnisse oder absolvierter Fortbildungen auf einzelne Module der ZQ BSK möglich ist, bleibt hier dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Quelle: VG Ansbach, Beschluss v. 04.03.2022 – AN 6 E 22.00134

Hier geht es zum Urteil inklusive Begründung.
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