Gerichtsurteil zur ZQ BSK

Christiane Carstensen • 15. Juni 2022

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte für Integrationskursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Das Verwaltungsgericht Ansbach, örtlich zuständig für das BAMF/ Nürnberg, hat die Klage einer Kollegin zur Direktzulassung als BSK-Lehrkraft bzw. gegen die Notwendigkeit einer ZQ BSK abgewiesen.

Leitsätze:
1. Die ZQ BSK ist grundsätzlich geeignet, erforderlich und angemessen, um den in § 18 Abs. 5 DeuFöV normierten Nachweis einer Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener deutscher Sprachkenntnisse umzusetzen.
2. Ob eine Anrechnung bestimmter Vorkenntnisse oder absolvierter Fortbildungen auf einzelne Module der ZQ BSK möglich ist, bleibt hier dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Quelle: VG Ansbach, Beschluss v. 04.03.2022 – AN 6 E 22.00134

Hier geht es zum Urteil inklusive Begründung.
15. November 2024
Neues digitales Training „Schreiben und Lesen für Lagerist*innen“ (ab A2)
7. November 2024
TRS IK 13/2024
7. November 2024
TRS BSK 13/2024
5. November 2024
TRS IK 12/2024
1. November 2024
Interview: Jeannette Langner zu Gast bei Dialog Erwachsenenbildung
24. Oktober 2024
TRS BSK 12/2024
19. Oktober 2024
Wir als Berufsverband für Integrations- und Berufssprachkurse sprechen uns klar gegen eine Kürzung der Haushaltsmittel 2025 beim Gesamtprogramm Sprache aus. Der aktuelle Entwurf für das Haushaltsgesetz 2025 setzt die Erfolge in der Integration aufs Spiel und gefährdet die Existenzen von Trägern und Kursleitenden. Weitere Informationen unter https://gesamtprogramm-sprache-retten.jetzt/ Positionspapier: Haushalt 2025 – die Integration von Zugewanderten steht auf dem Spiel
15. Oktober 2024
TRS IK 11/2024
12. September 2024
...
von Christiane Carstensen 10. September 2024
....
Show More
Share by: