Überbrückungshilfe IV für Unternehmen und Solo-Selbstständige beschlossen

Christiane Carstensen • 11. Januar 2022

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

 Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe IV für Unternehmen und Neustarthilfe für Solo-Selbstständige für die Monate Januar bis März 2022 beschlossen.

Änderungen gab es vor allem für Unternehmen. Eine knappe Übersicht über die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen finden sich hier.

Die Bedingungen für Solo-Selbstständige sind gleich geblieben. Solo-Selbstständige können über die Neustarthilfe weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro. Die Antragstellung zur Neustarthilfe 2022 ist noch nicht freigeschaltet, soll aber noch im Januar 2022 möglich sein.

Ein Handout des Wirtschaftsministeriums mit ausführlichen Infos zu Hilfsprogrammen für Unternehmen und Solo-Selbstständige ( unter Punkt 3) findet Ihr hier.
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