Liebe Mitglieder,
im TRS BSK 10/2025 des BAMF geht es um die Einführung eines bundesweit einheitlichen Einstufungssystems für Integrations- und Berufssprachkurse. Dieses neue Einstufungssystem ist modular aufgebaut und orientiert sich an den Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) sowie an den Niveaustufen des Referenzrahmens LASLLIAM für gering literalisierte Personen.
Ziel ist es, die Zuweisung der Teilnehmenden passgenau in die verschiedenen Berufssprachkurse zu ermöglichen.
Wesentliche Inhalte sind:
- Das System besteht aus mehreren Bausteinen: Mündlich (Hören und Sprechen), Schriftlich (Lesen und Schreiben) und Alphabetisierung (Ermittlung der herkunftssprachlichen und lateinischen Alphabetisierung).
- Ein Lernberatungsgespräch und eine zugehörige Kurszuweisung schließen den Einstufungstest obligatorisch ab.
- Der Test darf nur von nach DeuFöV zugelassenen Lehrkräften durchgeführt und ausgewertet werden, wobei die Aufsicht bei schriftlichen Teilen auch von Verwaltungskräften erfolgen kann.
- Das neue Einstufungssystem kann ab sofort eingesetzt werden, aber bis 31. Oktober 2025 gilt eine Übergangsphase, in der auch alte Tests noch genutzt werden dürfen.
- Ab 1. November 2025 ist ausschließlich das neue Einstufungssystem verpflichtend.
- Das BAMF stellt Handreichungen und alle notwendigen Materialien barrierefrei auf seiner Homepage zur Verfügung und bietet begleitend Webinare für Kursträger zur Schulung an.
- Die Vergütung für die Durchführung der Einstufungstests im Bereich Berufssprachkurse ist weiterhin im Kostenerstattungssatz enthalten.
Mehr Informationen unter Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 10/25.