Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuellen Veränderungen in den Integrations- und Berufssprachkursen gefährden die erfolgreiche sprachliche und berufliche Integration Zugewanderter in Deutschland. Insbesondere die Streichung zentraler Kursformate, die Einschränkung von Wiederholungsmöglichkeiten sowie die unzureichende finanzielle Anpassung für Bildungsträger und Lehrkräfte stellen erhebliche Herausforderungen dar. Wir fordern daher eine umgehende Überprüfung und Anpassung dieser Maßnahmen, um eine nachhaltige, gerechte und erfolgreiche Integration sicherzustellen.
1.Bereich Integrationskurse
- einer erheblich verringerten Chance für Lernende mit Förderbedarf, das für den Arbeitsmarkt erforderliche Sprachniveau zu erreichen.
- einer Verdrängung vieler Teilnehmender in Hilfstätigkeiten, da qualifizierte Berufe ohne ausreichende Sprachkenntnisse nicht zugänglich sind.
- einem erhöhten Konkurrenzdruck auf die wenigen verfügbaren Helferstellen. (Arbeitsplätze für Hilfstätigkeiten)
- einer langfristigen Abhängigkeit von sozialpädagogischer Unterstützung und Beratungsstellen, da Personen auf A2-Niveau oder darunter ihren Alltag kaum eigenständig bewältigen können.
Die Abschaffung der Wiederholerstunden und die Beschränkung auf eine einzige Prüfungsgelegenheit für das B1-Niveau im Integrationskurs – ausgenommen Alphabetisierungskurse – erschweren besonders Teilnehmenden mit Lernschwierigkeiten den erfolgreichen Spracherwerb. Besonders problematisch ist zudem die Streichung von Wiederholungsmöglichkeiten für Spezialkurse, beispielsweise für Menschen mit Behinderungen. Dies führt zu:
- einer erheblich verringerten Chance für Lernende mit Förderbedarf, das für den Arbeitsmarkt erforderliche Sprachniveau zu erreichen.
- einer Verdrängung vieler Teilnehmender in Hilfstätigkeiten, da qualifizierte Berufe ohne ausreichende Sprachkenntnisse nicht zugänglich sind.
- einem erhöhten Konkurrenzdruck auf die wenigen verfügbaren Helferstellen. (Arbeitsplätze für Hilfstätigkeiten)
- einer langfristigen Abhängigkeit von sozialpädagogischer Unterstützung und Beratungsstellen, da Personen auf A2-Niveau oder darunter ihren Alltag kaum eigenständig bewältigen können.
Auch die neuen Regelungen zur Fahrtkostenerstattung sind problematisch: Die Anhebung der Mindestentfernung auf 5 km sowie der Nachweis einer Schwerbehinderung (50 GdB) oder Gleichstellung benachteiligen insbesondere Teilnehmende mit eingeschränkter Mobilität. Das bedeutet eine Stunde (!) zu Fuß und das soll zumutbar sein? – für alle Kursteilnehmenden. Daraus resultiert, dass die meisten Teilnehmenden sich das Ticket nicht leisten können und damit nicht mehr zum Deutschkurs gelangen. Eine erfolgreiche Integration ist stark gefährdet.
2.Erhalt zentraler Berufssprachkurse für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration
Die Streichung wichtiger Berufssprachkurse schränkt die Möglichkeiten der Teilnehmenden erheblich ein. Besonders betroffen sind:
- Berufssprachkurse auf Sprachniveau A2, obwohl dieses als Voraussetzung für das „Job-Turbo“-Programm genannt wird.
- Berufssprachkurse auf Sprachniveau B1, die essenziell für die Integration in viele Berufe sind (Voraussetzung für Ausbildung, Einbürgerung).
- Berufssprachkurse auf Sprachniveau C1, die den Zugang zu akademischen Berufen und qualifizierten Tätigkeiten erleichtern. (Anerkennung)
Die verbliebene Alternative – der Job-BSK – ist kein gleichwertiger Ersatz, da:
- die Kursdauer zu kurz ist, um eine fundierte Sprachförderung sicherzustellen.
- die fehlende Abschlussprüfung den Teilnehmenden keine anerkannte Qualifikation und berufliche oder aufenthaltsrechtliche Perspektive bietet.
- Bildungsträger aufgrund hoher administrativer Hürden und mangelnder Planbarkeit erheblich belastet werden, ohne adäquaten Kosten-Ausgleich oder Anreiz.
- Lehrkräfte durch den steigenden Arbeitsaufwand (erhöhte Aufwand für die Unterrichtsvorbereitung) unter zunehmend erschwerten Bedingungen arbeiten müssen (z.B. vor-Ort-Besuche in den Betrieben bei jedem Teilnehmenden)
- somit ist es weder für Lehrkräfte, noch für Träger attraktiv, diese Kurse durchzuführen
3.Unzureichende finanzielle Anpassung für Träger und Lehrkräfte
Seit Jahren bleiben die pauschalen Kostenerstattungssätze für Bildungsträger unverändert, obwohl die Betriebskosten (Energie, Löhne, Unterrichtsmaterialien, Anschaffungen) stetig steigen. Ohne eine Anpassung droht ein Qualitätsverlust in der Sprachförderung, da Träger unter zunehmend prekären Bedingungen arbeiten müssen. Im Falle einer Nichtanpassung der Kostenerstattungssätze, werden die Träger gezwungen, an anderen Stellen einzusparen, zum Beispiel Kürzung von Weiterbildungsmöglichkeiten für die Mitarbeitenden, keine Bereitstellung digitaler Medien, Ausstattung und allgemein Lernmaterialien, Reduzierung der Verwaltung und damit Verlagerung der Verwaltungstätigkeiten auf die Lehrkräfte, Erhöhung der Teilnehmendenzahlen in den Kursen.
Besonders problematisch ist zudem die Festlegung von 29 Unterrichtseinheiten pro Woche für Lehrkräfte in Vollzeit. Diese Vorgabe ist wirtschaftlich für viele Bildungsträger kaum zu leisten, da sie mit einem enormen administrativen, organisatorischen und finanziellen Mehraufwand einhergeht. Arbeitsverträge müssen proportional angepasst werden, Räume können nicht mehr so effizient ausgenutzt werden, Kursplanungen müssen umgestellt werden, Lehrkräfte sind in ihrer Flexibilität eingeschränkt, Lehrkräfte können in weniger Kursen als bisher unterrichten, mehr Unterricht muss bei Krankheit und Urlaub ausfallen, somit können effektiv weniger Kurse stattfinden, bereits laufende Kurse verlängern sich und somit ändert sich die weitere berufliche Planung der Teilnehmenden, potenzielle Teilnehmende warten länger auf neue Kurse als sowieso schon.
Unsere Forderungen
Wir appellieren an die Bundesregierung und die zuständigen Behörden, die Rahmenbedingungen für Integrations- und Berufssprachkurse zu überarbeiten und fordern:
- Die Wiedereinführung von Wiederholungsmöglichkeiten für Integrationskurse und Prüfungen, insbesondere für Lernende mit besonderem Förderbedarf.
- Die Rücknahme der Streichung wichtiger Kursformate, insbesondere der Berufssprachkurse auf den Niveaustufen A2, B1 und C1, um den Zugang zu qualifizierten Berufen sicherzustellen.
- Eine verbesserte Planung und angemessene Kursdauer für den Job-BSK.
- Eine Anpassung der Trägerpauschalen an die gestiegenen Betriebskosten, um die Qualität der Sprachförderung zu gewährleisten.
- Eine sozial gerechte Neuregelung der Fahrtkostenerstattung unter besonderer Berücksichtigung von Personen mit Mobilitätseinschränkungen.
- Eine wirtschaftlich tragfähige Gestaltung der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte und Träger, insbesondere eine realistische Anpassung der Wochenstundenzahl, um eine qualitativ hochwertige Unterrichtsgestaltung trotz steigender Anforderungen zu ermöglichen.
Die sprachliche Qualifikation ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Teilnehmenden. Eine unzureichende Förderung führt nicht nur zu individuellen Nachteilen, sondern auch zu langfristigen Belastungen für die Gesellschaft. Wir fordern daher eine umgehende Überprüfung und Anpassung der aktuellen Regelungen im Sinne einer nachhaltigen Integrationspolitik.
Weitere Informationen zur Petition an den Deutschen Bundestag