Liebe Mitglieder,
heute wurde das TRS BSK 03/2025 veröffentlicht.
Im Trägerrundschreiben BSK 03/2025 wird mitgeteilt, dass das BAMF ab sofort festlegt, dass festangestellte Lehrkräfte bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche nicht mehr als 29 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten leisten sollten, um eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sicherzustellen.
Freiberuflich tätige Lehrkräfte können weiterhin die Umstände ihrer Tätigkeit frei aushandeln und sind auch nicht an gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerschutz wie die wöchentliche Höchstarbeitszeit gebunden.
Mehr Informationen unter Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 03/25