Soziale Begleitung im Integrationskurs, außer Intensiv und Wiederholer

Christiane Carstensen • 14. März 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Den Lehrkräften zur Info und für die Träger eine Kurzfassung des Trägerrundschreibens: Der Bund finanziert über das BAMF soziale Begleitung in allen Kursarten des Integrationskurses, mit Ausnahme des Intensiv- und Wiederholerkurses. Die soziale Begleitung soll als offene Sprechstunde außerhalb der Kurszeiten stattfinden und in Notfällen Hilfsangebote und Kontakte vor Ort vermitteln, Teilnehmende in weniger akuten Fällen an Beratungsangebote vor Ort verweisen, sich mit der Migrationsberatung oder dem Jugendmigrationsdienst abstimmen und vernetzen und in Notfällen im Kurs hospitieren oder die Lehrkraft bei Unterrichtsstörungen und Konflikten im Kurs unterstützen. Die durchgeführten offenen Sprechstunden müssen auf einem Beiblatt durch eine Unterschrift der Beteiligten bestätigt werden. Erfreulicherweise wurde hier im Gegensatz zur sozialpädagogischen Begleitung in den Berufssprachkursen auf eine Dokumentation des Beratungskontextes verzichtet.
Solange die Integrationskurse nach den Modellen 1-5 durchgeführt werden können, können die Hospitation und die offenen Sprechstunden auch virtuell erfolgen.

Aufgrund einer Änderung der Förderrichtlinie wurde die bisherige Lern- und Sozialbegleitung nun in zwei Maßnahmen "Lernbegleitung" und "Soziale Begleitung" getrennt. Die Qualifikationsanforderungen für das eingesetzte Personal entsprechen den Vorgaben der Projektphase 2020. Für bereits genehmigte Lern- und Sozialbegleitende entfällt eine erneute Prüfung.

Gefördert werden im allgemeinen Integrationskurs nach wie vor nur drei zusammenhängende Kursabschnitte, in den speziellen Kursarten sind es vier. Eine Förderung ist grundsätzlich nur mit Beginn der Maßnahme im ersten oder zweiten Kursabschnitt möglich. Die Finanzierung liegt bei 40 € / UE, max. 6 UE pro Kurseinheit. Die Beratung kann für Kursabschnitte angeboten werden, die ab dem 01.02.21 begonnen haben und am 31.10.22 beendet sind.

Das vergangene Programm wurde von der Praxis schlecht angenommen, da sich wesentliche Aspekte als nicht praxistauglich erwiesen hatten. Leider haben die entsprechenden Empfehlungen aus der Praxis keinen Eingang in die Programmplanung gefunden und die Hindernisse bleiben weiterhin bestehen. Mit den Förderbedingungen ist eine kohärente und professionelle Personalplanung nach wie vor nicht umsetzbar, die Entwicklung professioneller Unterstützungs- und Vernetzungsstrukturen findet unter diesen Bedingungen nicht statt. Die Art der Finanzierung zwingt Träger, Strukturen und Personal immer wieder auf- und abzubauen. Die Finanzierung bleibt auch in der Höhe weit hinter dem Bedarf zurück. Wesentliche Leistungen, die erbracht werden müssen, wie Verwaltung, Bereitstellung von Räumen, Fortbildung etc sind nicht inkludiert.

Die soziale Beratung in den Integrationskursen bleibt von der Ausgestaltung und Terminierung her leider ein Projekt und unterstützt nicht die Einführung und Weiterentwicklung verlässlicher sozialpädagogischer Unterstützungsstrukturen. Es handelt sich mehr um eine geringe finanzielle Unterstützung für Leistungen, die Träger und Lehrkräfte bisher weitestgehend unentgeltlich leisten mussten. Die finanzielle Unterstützung muss man als Träger gegen die zusätzlichen bürokratischen Anforderungen abwägen.

Die Infos erfolgen ohne Gewähr, das BAMF informiert über das Programm hier

Bitte bedenkt, dass die Träger und Kurskoordinierenden dasTrägerrundschreiben erst am Montag lesen. Bitte lasst ihnen ausreichend Zeit, sich zu sortieren.
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