Lernbegleitung im Integrationskurs, außer Intensiv, Wiederholer und Alpha

Christiane Carstensen • 14. März 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Den Lehrkräften zur Info und für die Träger eine Kurzfassung des Trägerrundschreibens: Der Bund finanziert über das BAMF Lernbegleitung in allgemeinen Integrationskursen sowie allen speziellen Kursen außer den Intensiv-, Wiederholer- und Alphabetisierungskursen. Die Lernbegleitung soll mit lernungewohnten Teilnehmenden Lernabläufe und -gewohnheiten durchsprechen, Lernerautonomie fördern, Motivationsgespräche bei unentschuldigtem Fehlen oder passivem Lernverhalten fördern, etc..Das kann in Form von Einzelgesprächen, aber auch in Gruppengesprächen geschehen. Von jedem Teilnehmenden der Lernbegleitung muss ein Lernbegleitungsfragebogen ausgefüllt und unterschrieben werden, um den Unterstützungsbedarf und die Ausgangslage festzuhalten. Bei Bedarf kann ein Dolmetscher hinzugezogen werden, der finanziert wird. Für jedes weitere Gespräch im Anschluss muss ein Beiblatt ausgefüllt und unterschrieben werden. Dabei muss die Lernbegleitung darauf achten, dass sie in den Begleitungen pro TN pro Kursabschnitt inklusive der Dokumentation nicht mehr als 2,5 Zeiteinheiten überschreitet. Solange die Integrationskurse nach den Unterrichtsmodellen 1-5 durchgeführt werden können, ist die Lernbegleitung auch digital möglich.


Aufgrund einer Änderung der Förderrichtlinie wurde die bisherige Lern- und Sozialbegleitung in zwei Maßnahmen "Lernbegleitung" und "Soziale Begleitung" getrennt. Die Qualifikationsanforderungen für das eingesetzte Personal entsprechen den Vorgaben der Projektphase 2020. Für bereits genehmigte Lern- und Sozialbegleitende sowie Dolmetschende entfällt eine erneute Prüfung.


Die Lernbegleitung wird auf Antrag gefördert. Gefördert werden im allgemeinen Integrationskurs nur drei zusammenhängende Kursabschnitte, in den speziellen Kursarten sind es max. 6, mindestens jedoch drei zusammenhängende Kursabschnitte. Eine Förderung ist grundsätzlich nur mit Beginn der Maßnahme im ersten oder zweiten Kursabschnitt möglich. Die Lernbegleitung kann für Kursabschnitte angeboten werden, die ab dem 01.02.21 begonnen haben und am 31.10.22 beendet sind.


Die Förderhöhe beträgt 40 €/ UE, max. jedoch 24 UE, d.h. 960 € je Kursabschnitt für die Lernbegleitung, für den optionalen Einsatz von Dolmetschenden 28 €/ UE, max. 392 €/ Kursabschnitt.


Das vergangene Programm wurde von der Praxis schlecht angenommen, da sich wesentliche Aspekte als nicht praxistauglich erwiesen hatten. Lernbegleitung wurde als Verantwortung vor der Tätigkeit von Lehrkräften und Trägern oft lieber unfinanziert angeboten, weil das Programm nicht überzeugte. Leider haben die entsprechenden Empfehlungen aus der Praxis keinen Eingang in die Programmplanung gefunden und die Hindernisse bleiben weiterhin bestehen. Mit den vorliegenden Förderbedingungen ist eine kohärente und professionelle Personalplanung nach wie vor nicht umsetzbar. Zudem zwingt die Art der Finanzierung die Träger, Strukturen und Personal immer wieder auf- und abzubauen. Die Finanzierung bleibt weit hinter dem Bedarf zurück und ist an bürokratische Anforderungen geknüpft, die in der Praxis das Angebot als solches untergraben. Wesentliche Leistungen wie Bereitstellung von Räumen, Verwaltung etc sind zudem nicht inkludiert. Auch zu den pädagogischen Vorgaben gibt es Vorbehalte. Bei den Trägern, die Lernbegleitung auf eigene Kosten durchführen, werden erprobtere Instrumente und Verfahren als der verpflichtende Lernbegleitungsfragebogen gewählt.


Die Infos erfolgen ohne Gewähr, die Veröffentlichungen des BAMF zur Lernbegleitung findet Ihr hier.


Bitte bedenkt, dass die Träger und Kurskoordinierenden dasTrägerrundschreiben erst am Montag lesen. Bitte lasst ihnen ausreichend Zeit, sich zu sortieren.

 

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