DaZ-Wahlmodul "Medienkompetenz" - wichtig für Träger im Zulassungsverfahren
Christiane Carstensen • 14. Dezember 2021
Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen
Im Moment herrscht eine hohe Nachfrage nach dem DaZ-Fortbildungsmodul "Medienkompetenz" für Lehrkräfte mit einer Zulassung für Integrationskurse nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV .Die Zugangs- und Abrechnungsregelungen des BAMF zu der Fortbildung findet Ihr hier
ganz unten auf der Seite. Liebe BVIB-Mitglieder, wir haben Euch in unserer heutigen Mail über neue Termine informiert.
Das DaZ-Wahlmodul "Medienkompetenz" ist vor allem für Träger
wichtig, die sich im Zulassungsverfahren befinden. Anlage 1 des Trägerrundschreibens 24/21
konkretisiert den Bedarf für Träger:
Beschäftigung von Lehrkräften mit ZQ DaZ (Wahlmodul „Medienkompetenz“) (vg l. Punkt III.5.3 des Erstzulassungsantrags) Weiterhin wird positiv bewertet, wenn mindesten eine beim Antragsteller beschäftigte Lehrkraft das Wahlmodul „Medienkompetenz“ der Zusatzqualifikation DaZ absolviert hat. Für die Punktevergabe ist es dabei schon ausreichend, wenn zugesagt wird, dass spätestens bis zum Ende der Zulassungsdauer mindestens eine beim Kursträger beschäftigte Lehrkraft die Teilnahme an der ZQ DaZ; Wahlmodul „Medienkompetenz“ absolvieren wird.
Liebe Mitglieder, Hier findet ihr das TRS BSK 15/2024 zur Verlängerung des Fehlzeitenkataloges für die BSK: Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 15/24
Liebe Mitglieder, hier findet ihr das TRS BSK 14/2024 zur vorläufigen Haushaltsführung und deren Auswirkungen auf die BSK im Jahre 2025: Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 14/24
Liebe Mitglieder, hier findet ihr das TRS IK 16/2024 mit Hinweisen zur Änderung der Integrationskursverordnung: zum Trägerrundschreiben Integrationskurse 16/2024