Zwischenstand Träger - SodEG und Pandemiezulage
Unter den steigenden Coronazahlen bräuchten wir drängender denn je finanzielle Mittel, um die Kurse finanziell und hygienisch abgesichert durchführen zu können. Wie der BVIB - aber auch andere Netzwerke und Verbände - bereits in den vergangenen Monaten berichtet haben, ist die Pandemiezulage dafür recht knapp bemessen und u.a. durch die Ausgestaltung sowie die geringen Mittel kommt es vielfach zu Konflikten zwischen Trägern, Lehrkräften und Teilnehmenden, die alle auf ihre Art von den Auswirkungen betroffen sind - sei es durch Überlastung, finanziellen Druck, geringere Unterrichtseffizienz durch Gruppenteilungen ohne Lehrkraftersatz etc.
Aktuell kommt hinzu, dass die Auswirkungen von SodEG dazu führen, dass auch diese letzte Gestaltungskraft der Pandemiezulage an Wirkkraft verliert. Während die Träger mit Einführung der Pandemiezulage am 01.07. davon ausgingen, dass sie damit z.B. durch den Kauf von Tablets oder Honorarerhöhungen die Prozesse aktiv unterstützen könnten, wurden am 30.09. in den
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unter Punkt 11 darauf hingewiesen, dass die Pandemiezulage als vorrangiges Mittel eingeordnet wird, d.h. als Einnahme, die vom SodEG-Zuschuss abgezogen wird, und nicht als durchlaufende Kosten. Da die Förderbedingungen im laufenden Prozess mehrmals verändert wurden, insgesamt zu SodEG große Unsicherheit herrscht und niemand weiß, wo er finanziell steht und wieviel vom SodEG man zurückzahlen muss, verhalten sich die Träger eher vorsichtig. Das führt nach unseren Erfahrungen nur sehr bedingt dazu, dass Träger die Pandemiezulage z.B. für Tablets, unterstützende Technik oder zusätzliche Honorare für Mehrleistungen ( z.B. für Modell 5) an die Lehrkräfte verausgeben.
Eine Änderung der Rechtsgrundlage mussten die Träger über die
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erfahren, als sich die Förderbedingungen für die online-Kursen grundlegend, rückwirkend und zu Ungunsten vieler Träger geändert hatten und die Einnahmen mit den SodEG-Mitteln verrechnet wurden: Während die online-Tutorien am
14.04. ( III. 6 letzter Absatz) zunächst noch als zusätzliche Einnahme angekündigt waren, verschwand dieser Passus ca. 2 Wochen später still und leise. Online-Kurse konnten ab dem Zeitpunkt nicht mehr - wie vorher angekündigt - spitz abgerechnet werden, sondern die Erträge wurden rückwirkend mit der SodEG-Pauschale verrechnet. Vor allem Träger, die Dozent*innen sozialversicherungspflichtig beschäftigen und sich in den online-Kursen engagiert hatten, wurden durch diese Änderung der Bedingungen im laufenden Verfahren durch die Veränderung der Finanzierung massiv getroffen und rutschten trotz bzw. wegen SodEG mit den online-Kursen ins Minus. Zu Verwirrung führten die Änderungen auch bei den Honorarkräften, deren Honorare für die online-Kurse in Folge dieser Umstellung mit ihren Zuschüssen, wenn sie SodEG bekamen, verrechnet wurden und die von anderen Bedingungen ausgegangen waren.
Diese Erfahrungen von Änderungen der Rechtsgrundlagen in laufenden Prozessen, die zu Rechtsunsicherheit und fehlender Planungssicherheit führen, haben die Träger und Lehrkräfte vorsichtiger und auch misstrauischer gemacht und auch die Bindung an den Bund nachhaltig erschüttert.
Zudem kommt, dass das SodEG-Verfahren vor allem für kleine und mittlere Träger, die, - anders als z.B. eine kommunale VHS- keine Rechtsabteilungen haben, nach wie vor sehr intransparent ist und sie ihre Fragen zu SodEG sehr spät und oft auch nicht ausreichend beantwortet bekommen. Die meisten Träger fahren nach eigenen Aussagen momentan betriebswirtschaftlich durch Nebel und können ihre aktuelle Liquidität und auch den SodEG-Bezug über den langen Zeitraum nicht sicher einschätzen. Man rechnet damit, dass das BAMF mit der SodEG-Endabrechnung Mittel in aktuell nicht bekannter Höhe zurückfordern wird und bildet - wenn möglich - vorsichtshalber lieber entsprechende Rücklagen als z.B. in online-Unterricht zu investieren. Aus Erfahrung befürchtet man zudem, dass das BAMF Anforderungen erst während des Prüfverfahrens formuliert und die Dokumentationsleistungen der Träger nicht im vollen Umfang anerkennt, was die Rückforderungen der SodEG-Zahlungen noch einmal zusätzlich erhöhen würde.
Diese Entwicklung geht auch zu Lasten der Honorarkräfte, die für ihre erhöhten Lehrleistungen in vielen der neuen Modelle nach unseren Erfahrungen kaum von der Pandemiezulage partizipieren.
Die SodEG-Hilfen und auch die Pandemiezulage waren als Mittel gedacht, die Sprachkurse unter Corona zu unterstützen und wir begrüßen diese Hilfen und die Unterstützung des Bundes. Das war eine unglaubliche Leistung und wir bedanken uns dafür. Aber bürokratische Prozesse behindern sich gegenseitig in diesem gemeinsamen Ziel und wir glauben, dass die Auswirkungen dieser Prozesse seitens des Bundes nicht wahrgenommen werden. Diese Entwicklungen haben ihren Ursprung unseres Erachtens in den entsprechenden Ministerien und nicht so sehr im BAMF. Interessenvertretungen aus dem Bereich der Sprachkurse haben in Berlin aber leider nur wenig Einfluss oder Gehör. Wir sind keine Lufthansa.
Wir und auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Netzwerke und Verbände versuchen es weiterhin und freuen uns über
Eure Unterstützung.