Gemäß
§ 18 Abs. 5 DeuFöV
müssen Lehrkräfte, um in den Berufssprachkursen unterrichten zu können, ab dem 01.01.2022 eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Das BAMF hat jetzt eine
offizielle Info-Seite
zur Zulassung als Lehrkraft für Berufssprachkurse herausgegeben, wo Fragen beantwortet werden, aber auch gestellt werden können, alle Anträge und die Zulassungsmatrix sowie die Liste der zugelassenen Träger zum Download zur Verfügung stehen.
Lehrkräfte, die bestimmte Qualifikationen haben, können den
Antrag auf diese Zulassung direkt stellen, ohne die ZQ absolvieren zu müssen. Wer über einen Hochschulabschluss „Berufssprache Deutsch“ oder „Deutsch als Fremd- und Fachsprache“ verfügt, muss die ZQ nicht absolvieren. Weitere Qualifikationen, die anerkannt werden, findet Ihr auf der
Liste der anerkannten Hochschulabschlüsse und Fortbildungen für eine Direktzulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen.
Wer diese Qualifikationen nicht hat, muss die ZQ bei einem der akkreditierten Träger absolvieren. Für die Anmeldung zur ZQ beim Träger braucht man einen
Nachweis der geleisteten Unterrichtsstunden .Aufwendig für einige Kolleg*innen wird der Nachweis des eigenen Sprachniveaus, das man nun mit mindestens C1 bzw C2 nachweisen muss.
Eine
Matrix
zum Anmeldeverfahren findet Ihr hier.
Die Liste der akkreditierten Träger findet Ihr
hier.
Allerdings wurden die Träger gerade erst akkreditiert und sind z.T.noch in den Planungen. Wir versuchen, Euch hier eine aktuelle
Übersicht der bundesweiten Termine
zur Verfügung zu stellen.
Wir begrüßen Fortbildungen, aber kritisieren den Zwangskontext in Verbindung mit dem hohen Umfang von 80 + 80 UEs und die fehlende Anerkennung zumindest von DaZ-Abschlüssen. Der BAMF geförderte Bereich verliert so noch mehr an Attraktivität für Uni-Absolvent*innen. Zudem ist keine Erhöhung des Mindesthonorars für die Berufssprachkurse vorgesehen. Problematisch sehen wir auch die Umsetzung gerade in dieser Zeit, in der externe Anforderungen eigentlich heruntergeschraubt werden sollten und plädieren für ein Moratorium.
BAMF und BMAS haben uns zurückgemeldet, dass es ein Monitoring gibt, das das Verhältnis von Angebot und Nachfrage an Plätzen für die ZQ im Blick hat.
In Gesprächen mit akkreditierten Trägern der ZQs zeigt sich, dass die Umsetzungshürden aktuell noch recht hoch sind: das Akkreditierungsverfahren für Dozent*innen, die die ZQs durchführen, passt nicht so richtig auf die Realität und die Refinanzierung der ZQs ist mehr als dünn. Ob es mit diesem Hintergrund ein flächendeckendes Angebot geben wird, muss sich zeigen.