Verbindliche Lehrwerke in BSK ab 01.01.22

Christiane Carstensen • 4. März 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Das Bundesamt hat die Kriterien für die Zulassung von Lehrwerken für die Berufssprachkurse festgelegt. Diese beziehen sich auf die Basisberufssprachkurse, Spezialberufssprachkurse und auf das Brückenelement. Zum 5. Februar 2021 wurde ein Zulassungsverfahren für Lehrwerke in den Berufssprachkursen eingeführt. Ab sofort können Verlage Lehrwerke für die Basisberufssprachkurse nach § 12 DeuFöV, die Spezialberufssprachkurse nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 DeuFöV sowie für das Brückenelement zur Prüfung beim Bundesamt einreichen. Bei Zulassung eines Lehrwerks wird es auf die Liste der zugelassenen Lehrwerke für die Berufssprachkurse gesetzt. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. Liebe BVIB-Mitglieder, wir haben dazu mit den großen Verlagen gesprochen und sie u.a. auch gefragt, wie sie die neuen BSK-Prüfungen in ihren Lehrwerken einbinden werden. Ihr findet deren Rückmeldungen dazu im Mitgliederforum. Nutzt am besten die Suchfunktion und sucht nach den entsprechenden Verlagsnamen oder sprecht mich an.
Bis 31. Dezember 2021 gilt eine Übergangsregelung, in der Kursträger noch nicht obligatorisch Lehrwerke von der Lehrwerksliste wählen müssen, sondern auch weiterhin Unterrichtsmaterialien im eigenen Ermessen einsetzen können.
Ab 1. Januar 2022 gilt die Liste der zugelassenen Lehrwerke als verbindlich. Es können in den Berufssprachkursen dann nur noch Lehrwerke eingesetzt werden, die auf der Liste der zugelassenen Lehrwerke für die Berufssprachkurse verzeichnet sind.


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