Wir alle wissen, dass die "Selbstständigkeit" als Lehrkraft in Integrations- und Berufssprachkursen ein mehr als fragwürdiges Konstrukt ist. Auch wenn es viele Kolleg*innen gibt, die eine freiberufliche Tätigkeit schätzen, hinken die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen hinterher. Das Mindesthonorar ist zu gering, um die tatsächliche Arbeitszeit, relevante Risiken und Altersvorsorge abzudecken, aber auch die derzeit angebotenen Gehälter sind oft nicht auskömmlich.
Fachbereichsleitungen und Kolleg*innen aus dem Bildungsmanagement werden in den Finanzierungstrukturen des Bundes gänzlich ausgeblendet.
Und auch wenn die Träger eine Erhöhung des Mindesthonorars weitgehend einhellig begrüßt haben, war die gleichzeitige Erhöhung der Kursfinanzierung zu gering, um die Erhöhung der Mindesthonorare gut stemmen zu können. Die Kursfinanzierung ist für Träger zu niedrig, um ihrerseits ausgeglichen arbeiten zu können und Risiken abzudecken (geringe TN-Zahl, Corona-Folgen, hohe Fehlzeiten, Streichungen in den Abrechnungen etc). Letztendlich warten alle Akteure auf die, im
Koalitionsvertrag
beschriebenen, Verbesserungen für Lehrkräfte und Träger (S. 139), und versuchen bis dahin, jeweils mit ihren Gegebenheiten irgendwie zurecht zu kommen.
Wo verschiedene Interessensgruppen Mangel verwalten müssen, passiert das selten konfliktfrei. Der Mangel führt aber nicht nur zu unmittelbaren Konflikten zwischen Lehrkräften und Trägern, sondern ist vielen Eurer Berichte nach mittlerweile auch direkt im Unterricht aufgeschlagen.
Unter
www.wb-web.de
findet Ihr eine
Kalkulationshilfe für Freiberufler. Diese ist zwar dafür gedacht, als Freiberufler seinen persönlichen Stundensatz zu kalkulieren, aber Ihr könnt damit auch checken, wo Ihr individuell mit dem Mindesthonorar von 41 € (bzw. bei Trägern mit nur einer einjährigen Zulassung bei 35 €) liegt. Ob die vorgeschlagene Vor- und Nachbereitungszeit Eurer tatsächlichen Arbeitszeit entspricht, müsst Ihr individuell bearbeiten. Eine Handreichung zur Faktorisierung des Unterrichts findet Ihr im
Positionspapier des Bündnis DaF-DaZ-Lehrkräfte.
In welchem Bezug ein Honorar zu einem Gehalt steht, könnt Ihr in
folgendem Gehaltsrechner
für Euch individuell checken. Dieser online-Rechner berechnet nicht nur das Arbeitnehmerbrutto, sondern auch das Arbeitgeberbrutto, das letztendlich die kompletten Sozialbeiträge anzeigt.
Die finanzielle Situation der Träger sieht nicht rosiger aus und die letzten zwei Jahre haben die ohnehin klamme finanzielle Situation noch einmal verschärft. Anfang 2021 wurden die Trägersätze zwar nominell erhöht,
real
aber gesenkt, wie man den Abrechnungsrichtlinien für
Integrations- und
Berufssprachkurse
entnehmen kann. Auch Träger können unter dieser Finanzierung ihrerseits viele der systembedingten Risiken nicht mehr abdecken (zu geringe TN-Zahlen, Nichtanerkennung von geleisteten Unterrichtsstunden durch das BAMF, Abhängigkeiten in der Kursplanung bzw. Zusteuerung etc.).
Viele Entwicklungen wurden in den Kostenplanungen durch den Bund nicht ausreichend bis gar nicht berücksichtigt.
Nur einige Beispiele:
- Ausfallzeiten für festangestellte Lehrkräfte für die ZQ BSK
- pandemiebedingter TN-Rückgang
- Erhöhter Aufwand für coronabedingte Hygiene- und Koordinierungstätigkeiten
- Steigender Aufwand für IT (Ausstattung, Fortbildung, Administration, Sicherheit)
- steigender bürokratischer Aufwand
- Steigende Inflation, steigende Mieten in den Zentren
- Steigende Durchführungskosten für Einstufungstests und Sprachprüfungen
Als BVIB e.V. bewegen wir uns kollegial im Verbund mit den anderen Verbänden und wollen keine eigenen und unabgesprochenen Forderungen beziffern, aber wir würden uns freuen, wenn Ihr uns Eure finanziellen Erwartungen aus dem Koalitionsvertrag entweder als Mindesthonorar bzw- gehalt oder für den Kostenerstattungssatz
rückmeldet.