Trägerrundschreiben 09/20 für Berufssprachkurse

Christiane Carstensen • 1. Oktober 2020

Aktuelles rund um DaZ für Lehrkräfte und Sprachkursträger in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Trägerrundschreiben 09/20 für Berufssprachkurse

Das neue Trägerrundschreiben regelt die Durchführung der Berufssprachkurse vom 01.07.20 bis vorläufig zum 31.12.2020. Das BAMF bietet Flexibilisierungen in der Kursdurchführung an und ermöglicht die Auswahl zwischen 5 Modellen:

Modell 1 (Präsenzunterricht in ausreichend großen Räumlichkeiten)

Modell 2 (Virtuelles Klassenzimmer)

Modell 3 (Präsenzunterricht mit Livestream-Übertragung in zweiten Kursraum)

Modell 4 (Präsenzunterricht mit zugeschaltetem virtuellen Klassenzimmer)

Modell 5 (Präsenzunterricht mit einer Lehrkraft in zwei Kursräumen)

Die Modelle sind vom Träger frei wählbar, das BAMF empfiehlt aber aufgrund der höheren pädagogischen Wertigkeit Modell 1 oder 2. Für alle Modelle gelten jeweils besondere Mindestanforderungen, so z.B. die Mindestgröße von Handys (leider 10 Zoll, das wird schwierig)

Unabhängig von den Schutzauflagen der jeweiligen Bundesländer gilt in den Berufssprachkursen bundesweit verbindlich eine Abstandsregelung von 1,5 m, wenn man die Zulage in Anspruch nehmen möchte.  Die Träger können dann zusätzlich 1.500 € pro 100 UE berechnen. Die Träger werden jetzt die nächsten Tage brauchen, um sich zu sortieren, bevor sie Teilnehmer*innen und Lehrkräften konkrete Kurse anbieten können. Das war jetzt alles sehr kurzfristig und ist finanziell nicht so einfach, wie es scheint.

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