Stornobedingungen bei telc - Verlängerung bis Ende Februar

Christiane Carstensen • 4. Februar 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkurse

Nach wie vor gilt die Regelung, dass die jeweiligen Coronaschutzverordnungen bestimmen, ob in den einzelnen Bundesländer Prüfungen durchgeführt werden dürfen. Unsicherheiten gab es bei einigen Prüfungszentren in den letzten Tagen, wie telc mit Stornierungen verfährt. Bis 31.01.21 gilt: telc hat sich an die Pandemie mit verkürzten Anmeldefristen von 14 Tagen über das Onlineportal angepasst. Wenn man als Prüfungsinstutut von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten muss, soll man umgehend telc per Mail an service(at)telc.net informieren. Es treten in dem Fall  die Kulanzreglungen in Kraft. Die Stornierung ist nach Angaben von telc kostenlos. Für bereits gelieferte Prüfungsunterlagen entstehen den Prüfungsinstituten bis auf die Kosten des Rückversands keine Kosten, wenn diese die Prüfungsunterlagen vollständig in der verschlossenen, unversehrten Verpackung an telc zurückschicken (Packung 2 und 3). Für  Rückfragen steht telc mit einem Kundenservice von Montag bis Freitag unter 069-956246-56 oder per Mail unter service(at)telc.net zur Verfügung. telc hat noch nicht veröffentlicht, ob die Kulanzregelungen über den 31.01.21 hinaus verlängert werden. Ohne Gewähr, genauere Informationen findet Ihr hier.

Aktualisierung: Auf unsere Nachfrage hin hat uns telc per Mail bestätigt, dass die kostenfreie Stornierung für telc-Prüfungen für den Monat Februar verlängert wurde und die Onlineanmeldefrist von 2 Wochen bis auf weiteres Bestand hat.



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