Da jetzt mit den so langsam eintreffenden SodEG-Zahlungen auch vermehrt Rückfragen kommen, anbei eine Zusammenfassung des aktuellen Stands, wie wir ihn ohne Gewähr aus den FAQs des BAMF entnehmen, die seit der ersten Veröffentlichung regelmäßig angepasst bzw verändert wurden. Wir beziehen uns hier auf den letzten Stand vom
24.07.:
Grundsätzlich erwirbt nur der Träger Anrecht auf SodEG. Der Betrag, den er monatlich erhält, berechnet sich als Pauschale aus den Gesamteinnahmen grob des letzten Geschäftsjahres. Ebenso bemisst sich aus diesem Zeitraum auch die Pauschale, die er für die Honorarkräfte erhält und von der er mind. 75 % an diese weiterleiten muss. Das BAMF hat nicht bestimmt, an welche der Lehrkräfte der Zuschuss weitergegeben wird. Es liegt im Ermessen des Trägers, ob er aktuell tätige Lehrkräfte mit dem Zuschuss versorgt oder alle Lehrkräfte, die in dem gesamten Zeitraum tätig waren. Auch über die Höhe des jeweiligen Zuschusses entscheidet der Träger nach eignene Kriterien.
Wenn der Träger Virtuelle Klassenzimmer und online-Tutorien durchgeführt hat, kann er eine um 10% höhere Pauschale bekommen. Er muss allerdings alle erwartbaren Einnahmen angeben, wie z.B. Kurzarbeitergeld, die abgezogen werden. Wenn er online-Angebote durchgeführt hat, bringt das BAMF auch die erwartbaren Einnahmen aus den VKs und online-Tutorien in Abzug. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass SodEG nur zur Notabsicherung gedacht ist und wenn der Träger eigenständig Einnahmen aus den online-Angeboten generieren kann, müssen diese angerechnet werden. Diese werden daher zum Abzug gebracht, d.h. damit reduziert sich der SodEG-Zuschuss für den Träger beachtlich und damit entsprechend auch der Zuschuss der Lehrkräfte. Der Gesetzgeber geht analog davon aus, dass die Einkünfte für Lehrkräfte vorrangig durch Honorare aus den online-Angeboten generiert werden. Erst wenn das nicht oder nur teilweise gegeben ist, greift SodEG bzw füllt ggfs die Differenzen aus. Das heißt, ein Teil des Lehrkräftezuschusses "wandelt" sich faktisch in die Honorare für online-Kurse um und der "Zuschuss"-Anteil im SodEG wird kleiner. Die verbleibenden Zuschüsse für die Lehrkräfte muss der Träger weiterleiten, aber auch hier: die Kriterien, nach denen er dies tut, obliegen ihm und sind vom BAMF nicht definiert.
Da ein Teil der SodEG Bescheide nicht korrekt zu sein scheint, befinden sich viele Träger noch im Widerspruchs- bzw. Prüfverfahren und werden Lehrkräften daher auch nicht sofort die korrekten Summen nennen können, die sie auszahlen werden. Einige Träger haben bis Ende Juli auch noch gar keinen Zuwendungsbescheid erhalten.
Stand: 30.07.20