Situation in den Sprachkursen ab 11.10.

Christiane Carstensen • 29. September 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Ab dem 11. Oktober werden Corona-Tests in der Regel kostenpflichtig sein und ungeimpfte Teilnehmende können sich nicht über sog. Bürgertests für den Besuch des Sprachkurses "frei testen". Die Bemühungen des Bundes, durch niedrigschwellige Impfangebote die Impfquote auch unter den Teilnehmenden zu erhöhen, sind nicht überall aufgegangen. Für den Bereich der Sprachkurse hat sich der Bund zusätzlich über mehrsprachige Informationsangebote und Aufrufe an die Träger, sich entsprechend zu engagieren, bemüht.

Hier hätten wir es als BVIB als hilfreich empfunden, wenn sich bundesweit vor Ort neben den Trägern auch die Regionalkoordinator*innen und Außendienstmitarbeiter*innen des BAMF an die Spitze der Bewegung gesetzt und mit gutem Beispiel voran gegangen wären; sie haben Kontakte in die Kommunalverwaltung, könnten als Ansprechpartner für Impfzentren und Gesundheitsämtern etc fungieren und Aufklärungsangebote organisieren. Im Einzelfall mag das geschehen sein. Für Träger ist dies ungleich schwerer und einige gute Aktionen sind daran gescheitert, dass man als Träger in den Kommunen nicht so recht weiter kam.
Generell haben wir während der Pandemie gesehen, dass der kommunale Supportgedanke der BAMF-Außenstellen weiter gedacht werden muss. Hier wurden Gelegenheiten nicht genutzt.

Kurz: Die Hoffnung, dass ab dem 11.10. ein Großteil der Teilnehmenden vollständig geimpft ist, scheint sich in einigen Regionen nicht zu erfüllen und viele Träger fürchten um die Durchführung ihrer Kurse, da sie Grenzen in der Finanzierung der TN-Testung sehen. Als Pauschale für pandemiebedingte Ausgaben hat der Bund die Pandemiezulage von vormals 1.500 €/ 100 UE , aktuell 1.250 €/ 100 UE zur Verfügung gestellt, die aber mittlerweile durch ein Übermaß an Aufgaben überfrachtet ist. Da die AHA+L Regel weiterhin gilt, ist die Teilnehmerzahl/ Kurs für viele Träger nach wie vor limitiert und sie müssen die Pandemiezulage zur Gänze für die Teilnehmersubstitution verwenden. Auch die Kursfinanzierungen, die Anfang des Jahres eingeführt wurden, machen ein auskömmliches Arbeiten mit kleinen bis mittleren Gruppengrößen kaum möglich, so dass eine zusätzliche  Finanzierung der Testungen für viele Einrichtungen herausfordernd wird. Mittlerweile gibt es zwar Selbsttests unter 1€, aber die überwachte Durchführung der Tests vor dem Kurs und die Verwaltung der Testdaten ist personal- und damit kostenintensiv.

Aktuell können ungeimpfte Teilnehmenden noch die sog. Bürgertests nutzen, aber ab dem 11.10. fällt diese Möglichkeit weg und Träger haben spätestens ab dann eine finanzielle Belastung mehr.

Wir bewegen uns ohnehin in einem engen Korridor mit einem sehr geringen organisatorischen, pädagogischen und finanziellen Spielraum, da muss man diesen Spielraum nicht noch verkleinern.
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