Die ersten Rückmeldungen kommen an. Wir hatten zu der Frage das Bundesgesundheitsministerium, die Integrationsministerkonferenz, die Gesundheitsministerien der Länder und das BAMF angeschrieben und erhalten nun langsam die ersten Antworten:
... Mit der am 8. Februar 2021 erfolgten Änderung der Coronavirus-Impfverordnung wurden Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und an Grundschulen tätig sind, in die zweite Impfgruppe "hochgestuft". Lehrkräfte für Integrations- und Berufssprachkurse werden nicht der zweiten Impfgruppe zugeordnet. Ob sie der dritten Impfgruppe (§ 4 Abs. 1 Nr. 8 der Coronavirus-Impfverordnung) angehören, befindet sich derzeit in der Klärung ...
Ähnliche Antworten wie aus Rheinland-Pfalz haben wir auch aus Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt erhalten. Aus den anderen Ministerien kamen noch keine Rückmeldungen. Wir hoffen, dass es dazu zeitnah positive Entscheidungen gibt, denn es handelt sich nicht um eine Frage, die irgendwann in Zukunft mal aufploppen könnte. Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkurse haben in einigen Bundesländern den ganzen Winter über in den Kursen in Präsenz gearbeitet, die virtuell nicht erreichbar gewesen wären, wie z.B. Alpha-Kurse. Das verdient Respekt und Schutz.
Und wir erwarten, dass die Impfberechtigungen auch ankommen. Viele Impfberechtigungen werden über Arbeitgebernachweise ausgegeben. Ein Großteil der Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen ist freiberuflich tätig und hat zwar Auftrag- aber keine Arbeitgeber. Und die Träger ihrerseits können Arbeitgeberbescheinigungen nicht ausstellen, ohne in Konflikt mit dem Rentenversicherungsstatus der Lehrkräfte zu kommen. Diese Zwickmühle führt dazu, dass freiberufliche Dozent*innen Schwierigkeiten haben könnten, ihre Impfberechtigung nachzuweisen.
Wir freuen uns, dass das
Migazin
das Thema des Impangebots für Lehrkräfte und Schnelltests in Integrations- und Berufssprachkursen aufgenommen hat.
Dass Grundschulen und Kindertagespflege Vorrang haben, stellen wir gar nicht in Frage, aber dass man überhaupt noch überlegen muss, ob Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen überhaupt Lehrer im Sinne der Impfverordnung sind, ist schon enttäuschend. Wir halten Euch auf dem Laufenden.