Rentenversicherungspflicht für freiberufliche DaZ-Dozent*innen
Die folgenden Hinweise wurden der Broschüre „Selbstständig – wie die Rentenversicherung sie schützt“ in der Version vom 01.04.2019/ 14.Auflage entnommen. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, aber es wird keine Gewähr dafür übernommen. Im Zweifel wendet Euch an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung oder vereinbart eine Beratung vor Ort.
Rentenversicherungspflicht
Wer zahlt die Beiträge?
Während bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ein Teil der Rentenversicherung vom Arbeitgeber getragen wird, zahlen selbstständig Versicherte den Rentenversicherungsbeitrag zu 100 % selbst.
Meldepflicht und sozialvericherungspflichtige Statusabfrage
Die Verpflichtung zur Meldung der Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) liegt beim Dozenten und nicht beim Auftraggeber. Dafür hat der Gesetzgeber den Dozent*innen eine Frist von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingeräumt. Bei Verletzung der Meldefrist kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 € erhoben werden und Beiträge zur Rentenversicherung können bis zu vier Jahre nachgefordert werden. Da der pflichtversicherte Dozent im Gegensatz zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil trägt, kann das sehr teuer werden.
Bei vielen Auftraggebern besteht mittlerweile die Angst, Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen zu müssen. Daher sind viele Träger dazu übergegangen, obligatorisch innerhalb der ersten 30 Tage sogenannte Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV zu stellen. (Bitte beachten: unter der Internetseite www.clearingstelle.de firmieren Dienstleister und NICHT die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung!) Diese Statusfeststellungsverfahren können sowohl von den Dozent*innen als auch den Auftraggeber unabhängig voneinander initiiert werden. Das Formular findet man auf den Seiten der DRV. Mit dieser Statusabfrage wird abgeklärt, ob ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis besteht oder nicht. Dieses begründet sich beispielsweise durch ein Weisungsrecht des Auftraggebers an den Dozenten/ Dozentin oder die Einbindung in Teamsitzungen. Sobald diese Statusabfrage gestellt wurde, geht ein Fragenkatalog von der DRV sowohl an den Träger als auch an den Dozenten/ Dozentin, der innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden muss. Eine Unterbrechung der Zusammenarbeit kann rentenrechtlich bei einer erneuten Auftragsannahme bei einem Träger zu einer erneuten Statusprüfung führen.
Bemessung der Beitragssätze
Die Beitragssätze zur Rentenversicherung beziehen sich auf das Arbeitseinkommen. Als Arbeitseinkommen gilt dabei der – auf den Monat umgerechnete – Gewinn aus selbständiger Tätigkeit laut letztem Einkommensteuerbescheid. Sollte dieser noch nicht vorliegen, kann das Einkommen zunächst auch geschätzt werden.
Es gibt drei Varianten der Beitragszahlung:
Regelbeitrag
Unabhängig vom realen Einkommen kann der Regelbeitrag gezahlt werden. Er beträgt Stand 2026 603,00 € monatlich.
Halber Regelbeitrag für Berufseinsteiger
In den ersten drei Kalenderjahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit kann man sich für den halben Regelbeitrag entscheiden, also zum Stand 2026 301,50 € (alte Bundesländer) bzw. 283 € (neue Bundesländer).
Einkommensgerechter Beitrag
Bei abweichenden Arbeitseinkommen können Selbstständige auch niedrigere oder höhere Beiträge als den Regelbeitrag zahlen. Der Mindestbeitragssatz liegt zum Stand 2026 bei 87,20 € (beide Bundesländer). Die Höchstbeiträge betragen Stand 2026 1.297 € (alte Bundesländer) bzw. 1.194 € (neue Bundesländer).
Eine gute Broschüre „Richtig selbstständig? Ratgeber für freie Lehrkräfte“, auch über die Rentenversicherung hinaus hat die GEW herausgegeben, ebenso ein „Schwarzbuch Weiterbildung“
Kritische Einordnung
Das aktuelle Vergütungssystem der BAMF geförderten Kurse sowie die 100 UE Modularisierung der Kurse in relativ kurze zeitliche Einheiten fördert eine Konzentration auf freiberufliche Dozent*innen und führt zu einer sich wachsenden, aber insgesamt noch sehr niedrigen Quote an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.