In den Bundesländern, in denen Präsenzunterricht in Integrations- und/ oder Berufssprachkursen nach wie vor erlaubt ist, schlagen vielerorts die Wellen hoch. Während einige Träger und Lehrkräfte sich unter Einhaltung der Hygieneauflagen bewusst und aus pädagogischen Gründen dafür entscheiden, müssen andere ihr Angebot an Präsenzkursen aufrechterhalten oder ausweiten, obwohl sie dies nach eigenen Aussagen eigentlich nicht verantworten möchten.
Während 2020 die Finanzhilfen des Bundes für Sprachkursträger und Lehrkräfte unter Corona noch so ausgestaltet waren, dass man gesundheitliche und pädagogische Gründe für oder wider Präsenzunterricht im Einzelfall noch sorgfältig miteinander abwägen konnte, wurden die Rahmenbedingungen zum 01.01.21 so verändert, dass für die Träger und Lehrkräfte vor allem wirtschaftlicher Zwang als Kriterium im Vordergrund steht.
Die Rahmenbedingungen für finanzielle Zuschüsse nach dem Sozialdienstleistereinsatzgesetz (SodEG) wurden genau in der härtesten Zeit verschärft. Seitdem dem 01.01.21 haben Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen nur noch dann einen Anspruch auf SodEG, wenn eine Kursdurchführung in Präsenz in jeglicher Form untersagt ist und auch eine Weiterführung des Kurses im virtuellen Klassenzimmer (…) im Einzelfall nicht möglich ist. In den Bundesländern, in denen Präsenzunterricht erlaubt ist, haben Träger die Auskunft erhalten, dass sie - und in Folge auch die Lehrkräfte - damit für SodEG nicht mehr antragsberechtigt wären.
Wer berechtigterweise
Kritik
an einer Ausweitung der Präsenzkurse äußert und zu Online-Kursen mahnt, muss sich zwingend auch mit
den wirtschaftlichen Zwängen
auseinandersetzen, die zu dieser Entwicklung führen.
Die Träger und Lehrkräfte, die in Bundesländern arbeiten, in denen Präsenzunterricht untersagt ist, sind allerdings
auch nicht besser dran.