Neues Trägerrundschreiben: Durchführung des DTZ wechselt von telc zu g.a.s.t.

Christiane Carstensen • Aug. 01, 2022

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Das Trägerrundschreiben zum Wechsel der Durchführung des DTZ von telc zu g.a.s.t. ab dem 01.01.2023, auf das wir gewartet hatten, ist nun veröffentlicht. Liebe BVIB-Mitglieder, wir hatten Euch in den letzten Monaten immer mal wieder über den Wechsel informiert. In der Anlage 1 hat das BAMF die wichtigsten bisher bekannten Änderungen zusammengefasst.

Für Teilnemende wichtig:
Die Antwortbögen sollen personalisiert werden und die Einsichtnahme der Prüfungsunterlagen wird dezentralisiert. Wir hoffen, dass sich hier aufgrund der Digitalisierung noch was bewegt, denn anscheinend wird der Prozess lediglich auf die Bundesländer verlegt, was in großen Flächenländern auch nicht wirklich eine Lösung ist. Liebe BVIB-Mitglieder, wir fragen nach und halten Euch auf dem Laufenden.

Für Prüfende wichtig:
Die bisher erworbenen DTZ-Lizenzen behalten ihre Gültigkeit, allerdings wird die Gültigkeit auf ein Jahr begrenzt, wenn man nicht aktiv als Prüfende/r tätig ist.

Für Prüfungsverantwortliche wichtig:
Das Portal für die Prüfungsanmeldungen soll spätestens ab dem 31.10.22 bereit stehen. Im Versand dürfen die Prüfungsunterlagen ausschließlich von Prüfungsverantwortlichen bzw. deren Vertretung entgegengenommen werden. Hier muss man abwarten, wie flexibel das Meldesystem ist. Zuletzt haben sich der Erreichbarkeitsdruck und -zeitspanne auf Prüfungsverantwortliche bereits durch die Veränderungen im DTB massiv verstärkt. Ob die angekündigte Neuberechnung der Ersattungsbeiträge dieser Mehrbelastung und Arbeitsverdichtung Rechnung trägt, ist nach der letzten enttäuschenden Erhöhung der Kostenerstattungssätze mehr als fraglich.

Bislang betreffen die Änderungen nur die Durchführung des DTZ. Das BAMF macht allerdings auf geplante konzeptionelle Veränderungen aufmerksam: "Ungeachtet dessen wird das Bundesamt zusammen mit dem neuen Anbieter an der
Weiterentwicklung des DTZ arbeiten."


Das sind nur die wichtigsten Änderungen, bitte informiert Euch im Sinne der Sorgfaltspflicht direkt über das Trägerrundschreiben 15/22  bzw die Anlage 1.
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