Neue Trägerrundschreiben

Christiane Carstensen • 25. Mai 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Intgrationskursn und Berufssprachkursen

Während die Idee des Wechselunterrichts bei hohen Inzidenzzahlen in der Bundes-Notbremse ursprünglich nur für die Schulen gedacht war, hat man im Bund in letzter Sekunde noch die Hochschulen und die Erwachsenenbildung eingespeist - ohne Rücksprache und ohne eigenes Konzept. Mit der Folge, dass jetzt passend gemacht werden muss, was nicht passt. In den Trägerrundschreiben 07/21 für Berufssprachkurse und 10/21 für Integrationskurse hat das BAMF den undankbaren Auftrag, das Konzept "Wechselunterricht" umzusetzen, was in der Praxis zu absurden und nicht finanzierbaren Lösungen führt. So dürfen bei hohen Inzididenzwerten maximal die Hälfte aller Integrations- und Berufssprachkurse eines Trägers an einer Schulungsstätte in Präsenz stattfinden.

Was bedeutet das in der Praxis? Ein Träger führt derzeit jeweils zwei Kurs am Vormittag und zwei Kurse am Nachmittag durch, obwohl er eigentlich über sieben große Kursräume verfügt. Muss er nun unabhängig der räumlichen Verhältnisse den Unterrichtsbetrieb halbieren und Kurse aussetzen? Oder auf die Unterrichtsmodelle 3, 4 und 5 wechseln, die zu problematischerem Unterricht führen? Und das auch, obwohl in einem der Kurse nur 7 TN sind? Ein ebenso großer Träger, der vormittags und nachmittags jeweils nur einen Kurs durchführt, ebenfalls? Kurse stornieren, die sich zeitlich nicht begegnen!? Wohlgemerkt: Die Hälfte ist immer relativ und kein eigener Wert an sich. Wir hoffen hier auf entsprechende Lösungen mit den BAMF-Außenstellen vor Ort, die den Gesundheitsschutz nicht aus den Augen verlieren, aber bei einer etwas realistischeren Interpretation der Bundes-Notbremse unterstützen.

Die Trägerrundschreiben für die Integrations- und Berufssprachkurse sind weitestgehend wortgleich. Nur in Ziffer 7 besteht eine besondere Interpretation für die Berufssprachkurse. Für Träger der Berufssprachkurse folgt hieraus, dass gegenüber BSK- Teilnehmenden die gleichen Fürsorgepflichten aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gelten wie gegenüber Beschäftigten. Dies beinhaltet nach derzeitiger Rechtslage insbesondere auch eine Verpflichtung zum Angebot kostenloser Corona-Tests im Falle des Präsenzunterrichts. Sollte man nicht auf kostenlose Bürgertests zurückgreifen können, wäre das finanziell für die Träger derzeit kaum zu stemmen.

Wie immer: Bitte lasst den Kolleg*innen, die die Kurse koordinieren/ verwalten etwas Zeit. Viele haben die Mails erst heute lesen können und benötigen ggfs. noch etwas Zeit, zu sortieren, was das für die jeweiligen Kurse bedeutet.

Liebe BVIB-Mitglieder, Ihr habt diese Infos bereits per Mail am 20.05. erhalten.
15. November 2024
Neues digitales Training „Schreiben und Lesen für Lagerist*innen“ (ab A2)
7. November 2024
TRS IK 13/2024
7. November 2024
TRS BSK 13/2024
5. November 2024
TRS IK 12/2024
1. November 2024
Interview: Jeannette Langner zu Gast bei Dialog Erwachsenenbildung
24. Oktober 2024
TRS BSK 12/2024
19. Oktober 2024
Wir als Berufsverband für Integrations- und Berufssprachkurse sprechen uns klar gegen eine Kürzung der Haushaltsmittel 2025 beim Gesamtprogramm Sprache aus. Der aktuelle Entwurf für das Haushaltsgesetz 2025 setzt die Erfolge in der Integration aufs Spiel und gefährdet die Existenzen von Trägern und Kursleitenden. Weitere Informationen unter https://gesamtprogramm-sprache-retten.jetzt/ Positionspapier: Haushalt 2025 – die Integration von Zugewanderten steht auf dem Spiel
15. Oktober 2024
TRS IK 11/2024
12. September 2024
...
von Christiane Carstensen 10. September 2024
....
Show More
Share by: