Während die Idee des Wechselunterrichts bei hohen Inzidenzzahlen in der Bundes-Notbremse ursprünglich nur für die Schulen gedacht war, hat man im Bund in letzter Sekunde noch die Hochschulen und die Erwachsenenbildung eingespeist - ohne Rücksprache und ohne eigenes Konzept. Mit der Folge, dass jetzt passend gemacht werden muss, was nicht passt. In den T
rägerrundschreiben 07/21 für Berufssprachkurse
und
10/21 für Integrationskurse
hat das BAMF den undankbaren Auftrag, das Konzept "Wechselunterricht" umzusetzen, was in der Praxis zu absurden und nicht finanzierbaren Lösungen führt. So dürfen bei hohen Inzididenzwerten maximal die Hälfte aller Integrations- und Berufssprachkurse eines Trägers an einer Schulungsstätte in Präsenz stattfinden.
Was bedeutet das in der Praxis? Ein Träger führt derzeit jeweils zwei Kurs am Vormittag und zwei Kurse am Nachmittag durch, obwohl er eigentlich über sieben große Kursräume verfügt. Muss er nun unabhängig der räumlichen Verhältnisse den Unterrichtsbetrieb halbieren und Kurse aussetzen? Oder auf die Unterrichtsmodelle 3, 4 und 5 wechseln, die zu problematischerem Unterricht führen? Und das auch, obwohl in einem der Kurse nur 7 TN sind? Ein ebenso großer Träger, der vormittags und nachmittags jeweils nur einen Kurs durchführt, ebenfalls? Kurse stornieren, die sich zeitlich nicht begegnen!? Wohlgemerkt: Die Hälfte ist immer relativ und kein eigener Wert an sich. Wir hoffen hier auf entsprechende Lösungen mit den BAMF-Außenstellen vor Ort, die den Gesundheitsschutz nicht aus den Augen verlieren, aber bei einer etwas realistischeren Interpretation der Bundes-Notbremse unterstützen.
Die Trägerrundschreiben für die Integrations- und Berufssprachkurse sind weitestgehend wortgleich. Nur in Ziffer 7 besteht eine besondere Interpretation für die Berufssprachkurse. Für Träger der Berufssprachkurse folgt hieraus, dass gegenüber BSK- Teilnehmenden die gleichen Fürsorgepflichten aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gelten wie gegenüber Beschäftigten. Dies beinhaltet nach derzeitiger Rechtslage insbesondere auch eine Verpflichtung zum Angebot kostenloser Corona-Tests im Falle des Präsenzunterrichts. Sollte man nicht auf kostenlose Bürgertests zurückgreifen können, wäre das finanziell für die Träger derzeit kaum zu stemmen.
Wie immer: Bitte lasst den Kolleg*innen, die die Kurse koordinieren/ verwalten etwas Zeit. Viele haben die Mails erst heute lesen können und benötigen ggfs. noch etwas Zeit, zu sortieren, was das für die jeweiligen Kurse bedeutet.
Liebe
BVIB-Mitglieder, Ihr habt diese Infos bereits per Mail am 20.05. erhalten.