Es gibt ein neue
Trägerrundschreiben 26/21 für Integrationskurse
und
Trägerrundschreiben 20/21 für Berufssprachkurse
mit der Mitteilung, dass SodEG bis zum 19.03.22 verlängert wird.
SodEG war ursprünglich an die Feststellung epidemischer Lage von nationaler Tragweite gekoppelt und damit bis zum 25.11.21 terminiert. Das Verfahren bekommt nun durch Auslaufen dieser rechtlichen Konstruktion eine neue rechtliche Verankerung. Das bedeutet aber auch, dass die Verlängerung nicht mehr automatisch erfolgt, falls man ab dem 26.11.21 weiterhin oder erstmals Zuschüsse nach SodEG beziehen möchte, sondern man als Träger einen erneuten Antrag stellen muss.
Das SodEG-Verfahren ist mittlerweile für Träger eine Black Box und ziemlich intransparent geworden, da es immer noch keine Zwischen- oder Endabrechnungen gibt und Träger nicht wissen, welche Rückzahlungen sie zukommen. Das bedeutet, dass viele Träger mit ihren SodEG-Zuschüssen betriebswirtschaftlich im Blindflug steuern und man daher damit rechnen muss, dass nur ein Teil der Träger von einem Folgeantrag Gebrauch machen wird bzw kann.
Es gilt nach wie vor: alle oder keiner. Lehrkräfte können nur dann einen Zuschuss erhalten, wenn der Träger den Antrag auch für die eigene Einrichtung stellt. Leider gibt es nach wie vor trotz intensiver Lobbyarbeit keine entkoppelte Antragstellung von Trägern und Lehrkräften.
Liebe Lehrkräfte unter Euch: Das Trägerrundschreiben ist noch ganz frisch und die Träger werden sich aufgrund der mehr als unübersichtlichen betriebswirtschaftlichen Situation eine ganze Weile sortieren müssen. Es kann da keine schnellen Antworten zu geben, ob der Träger den Antrag stellt oder nicht.
Wer nicht mehr auf SodEG zurückgreifen kann oder will und auf der Suche nach alternativen Zuschüssen ist: Die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige wurden
bis März 2022 verlängert.
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