Neue Trägerrundschreiben 14/21 und 08/21

Christiane Carstensen • 25. Juni 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Das BAMF informiert mit den Trägerrundschreiben 14/21 für Integrationskurse und 08/21 für Berufssprachkurse, dass die 5 Unterrichtsmodelle, die seit dem 01.07.20 für den Kursbetrieb unter Abstands- und Hygieneregeln gelten, über den 30.06. hinaus bis zum 31.12.21 möglich sind. Erfreulicherweise wurde endlich das  Führen  der Anwesenheitsnachweise im Rahmen der Modelle 2 und 4 vereinfacht. Ab  sofort  sind  im  Virtuellen  Klassenzimmer  bei  der  Nachweisführung  Avatare  oder  „schwarze  Kacheln“ ausreichend. Die vorherigen Regelungen hatten im Laufe des letzten Jahres zu belastender Bürokratie, mangelnder Abrechnungssicherheit, Datenschutzproblemen und vielfach zu Konflikten zwischen Trägern und Lehrkräften gesorgt.

Die Konkretisierungen im Verfahren dazu findet ihr in der Anlage 2, die Änderungen sind grau hinterlegt.

Änderungen zu den Berufssprachkursen "auf einen Blick"
Auch hier gilt: Die Konkretisierungen im Verfahren dazu findet ihr in der Anlage 2, die Änderungen sind grau hinterlegt.

Politisch weiterhin ungeregelt bleibt die Frage der Pandemiezulage, ohne die für Kursträger eine finanziell auskömmliche Kursdurchführung nicht möglich sein wird. Auch die Frage, ob die online-Tutorien weitergeführt werden können, wurde politisch noch nicht geklärt. Hierüber    wird    noch    gesondert    und    auch unabhängig  von  der Zulässigkeitsdauer  der  fünf  alternativen  Kursmodelle entschieden. Für Lehrkräfte und Träger stellt diese Unsicherheit durch die mangelnde Weitsicht der Politik eine finanzielle Bedrohung dar und verhindert zudem, dass Teilnehmende eine kontinuierliche Sprachförderung erhalten. Diese Verunsicherung aller Beteiligten wird sich nachhaltig negativ auf die Planungen und das Vertrauen in die Sprachförderung auswirken. Hier erwarten wir mehr Verantwortung von der Politik.

An die Lehrkräfte unter Euch: Die Trägerrundschreiben sind noch recht frisch und die Träger werden noch etwas Zeit benötigen, sich dazu zu sortieren und werden noch nicht sofort auskunftsfähig sein.

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