Neue Anträge auf Zulassung als Lehrkraft in IK und BSK

Melanie Janßen-Kim • 3. März 2023


Zusätzlich gibt es einen aktuellen Antrag auf Erweiterung der Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen gem. § 18 Abs. 5 der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) ohne vorherige ZQ.
Im Antrag sind folgende erweiterten Voraussetzungen für eine Direktzulassung aufgelistet:
  • Hochschulabschluss „Berufssprache Deutsch"
  • Hochschulabschluss „Deutsch als Fremd- und Fachsprache“, in einem deutschsprachigen Land erworben, nicht ausreichend ist der Hochschulabschluss „Deutsch als Fremd- / Deutsch als Zweitsprache
  • Hochschulabschluss in DaF/DaZ mit integriertem Fachschwerpunkt „Berufsbezogener Deutschunterricht“ 
  • Hochschulabschluss in Berufspädagogik oder Berufsschullehramt in Verbindung mit weiterbildendem Studium zum Fachschwerpunkt „Berufsbezogener Deutschunterricht“ oder „Berufsbezogenes Deutsch"
  • Hochschulabschluss in DaF/DaZ (in Deutschland erworben) oder nach § 15 IntV zugelassene Lehrkraft mit Nachweis von mindestens 500 Unterrichtseinheiten Sprachlehrerfahrung DaF/DaZ in der Erwachsenenbildung in Verbindung mit
    • einem abgeschlossenen Studienfach bzw. einem Hochschulzertifikat in Berufspädagogik oder Wirtschaftspädagogik oder einem abgeschlossenen Praxisprogramm-Wirtschaft 
    • einem abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Studienfach im In- oder Ausland    
    • einer abgeschlossenen Umschulung in wirtschaftlichen Themenbereichen
    • einer in Deutschland abgeschlossenen mind. 3-jährigen dualen oder kaufmännischen Berufsausbildung (außer Berufsabschlüsse im sprachlichen, pädagogischen oder sozialen Bereich)
    • einem Abschluss als geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin aller beruflichen Fachrichtungen
    • einer bestandenen Ausbildereignungsprüfung 
    • Erfolgreich abgeschlossene anerkannte Fortbildung im Bereich „Berufsbezogener Deutschunterricht“ (mindestens 80 UE)
  • Erfolgreich abgeschlossene anerkannte Fortbildung im Bereich „Berufsbezogener Deutschunterricht“ (mindestens 60 UE in Kombination mit Unterrichtspraxis von 800 UE in BSK)
  • Erfolgreich abgeschlossene anerkannte Fortbildung im Bereich „Berufsbezogener Deutschunterricht“ (mindestens 35 UE in Verbindung mit weiteren Fortbildungsnachweisen und Prüferschulungen 
  • Nachweis über Fortbildnertätigkeit in anerkannten methodisch-didaktischen Fortbildungen im Bereich „Berufsbezogener Deutschunterricht“

6. Januar 2025
Liebe Mitglieder, am 30. Dezember 2024 hat das BAMF das TRS IK 17/2024 zu den empfohlenen Maßnahmen für IK im Rahmen des Jobturbos veröffentlicht. Weitere Informationen findet ihr unter https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/2024/traegerrundschreiben-17_20241230.html
23. Dezember 2024
Liebe Mitglieder, Hier findet ihr das TRS BSK 15/2024 zur Verlängerung des Fehlzeitenkataloges für die BSK: Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 15/24
11. Dezember 2024
Liebe Mitglieder, hier findet ihr das TRS BSK 14/2024 zur vorläufigen Haushaltsführung und deren Auswirkungen auf die BSK im Jahre 2025: Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 14/24
11. Dezember 2024
Liebe Mitglieder, hier findet ihr das TRS IK 16/2024 mit Hinweisen zur Änderung der Integrationskursverordnung: zum Trägerrundschreiben Integrationskurse 16/2024
4. Dezember 2024
Das TRS IK 15/2024 mit Änderungen zu den Fahrtkostenzuschüssen und anderen Verwaltungsvereinfachungen: Zum Rundschreiben
29. November 2024
TRS 14/2024
15. November 2024
Neues digitales Training „Schreiben und Lesen für Lagerist*innen“ (ab A2)
7. November 2024
TRS IK 13/2024
7. November 2024
TRS BSK 13/2024
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