Am 25.11. endet die aktuelle Regelung zur Pandemiezulage

Christiane Carstensen • 22. November 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Noch bis zum 25.11.2021 können Träger für alle neu beginnenden Kursabschnitte bzw. Module  von  100  Unterrichtseinheiten im Rahmen der fünf BAMF-Unterrichtsmodelle die Pandemiezulage in Höhe von 1.250 Euro beantragen. Danach endet die rechtliche Regelung - mit Folgen für Träger, Lehrkräfte und Teilnehmende  .(Trägerrundschreiben 12/21 für die Berufssprachkurse und Trägerrundschreiben 20/21 für die Integrationskurse).

Die Pandemiezulage soll die pandemiebedingten Folgen für die Kurse (Abstandsregeln und damit kleinere Kursgrößen, Zusatzmiete für größere Unterrichtsräume, Ausstattung mit digitalen Endgeräten für den online-Unterricht, zusätzliche Reinigungskosten, Hygiene-Ausstattungen, Honorar-Boni für bestimmte aufwendige Unterrichtsmodelle, Fortbildungen, höherer Verwaltungsaufwand ...) finanziell abfangen und ist ursprünglich an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gekoppelt. Das anhaltende Ringen der Politik um dieses Thema behindert anscheinend auch eine nahtlose Anschlusslösung für die Integrations- und Berufssprachkurse.

Lag die Pandemiezulage zu Beginn noch bei 1.500 €/ 100 UE, ist der Betrag mittlerweile auf 1.250 € gesunken. Dafür sind neue Aufgaben wie eine aufwendige Test-Infrastruktur oder auch die Organisation des Wechsels von nicht-getesteten/ nicht-geimpften Teilnehmenden in den virtuellen Raum hinzu gekommen. Viele Aufgaben sind nur noch durchführbar, weil auch Honorarkräfte originäre Verwaltungsaufgaben übernehmen - oft unentgeltlich. In der aktuellen Studie Digitales Lehren und Lernen  im Integrationskurs
Herausforderungen und Potenziale aus der Sicht der Lehrkräfte
des BAMF wird mehr als offensichtlich, wie stark man während der Pandemie auf das Erbringen unbezahlter Arbeit von Trägern und Lehrkräften gesetzt hat.

Aktuell wird die Pandemiezulage vor allem dafür verwendet, um überhaupt Kurse auch mit geringer Teilnehmendenzahl durchführen und Testungen finanzieren, kontrollieren und dokumentieren zu können. Ohne diese Zulage wird ein Teil der Kurse pausieren oder storniert werden müssen. Kurskoordinator*innen sollten spätestens jetzt in die Planung gehen können, um Teilnehmenden und Lehrkräften kontinuierliche Unterrichtsangebote unterbreiten zu können.Wir hoffen, dass die Bundespolitik möglichst zeitnah eine Lösung findet, die es erlaubt, Kurse finanziell und organisatorisch abgesichert planen und durchführen zu können.

Träger, Lehrkräfte und Teilnehmende benötigen stabile und corona-sichere Arbeits- und Lernumgebungen. Einem Mehr an Aufgaben mit einer sinkenden Pandemiezulage zu begegnen und offensichtlich auf unbezahlte Arbeit bzw. Zusatzleistungen von Trägern und Lehrkräften zu setzen, kann nicht der Weg sein.
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