Soll ich weiterhin als Honorarkraft arbeiten oder eine feste Stelle annehmen bzw. einrichten? Immer wieder erreichen uns Anfragen von Trägern und Lehrkräften, die unsicher sind, wie sie das Honorar von freiberuflichen Lehrkräften und das Gehalt von sozialversicherungspflichtig angestellten Lehrkräften miteinander vergleichen können. Darauf können wir Euch keine verbindliche Antwort geben, das sind Entscheidungen, die von vielen Faktoren abhängen. Wir möchten Euch hier aber einige Informationen geben, die Euch bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Konkrete Gehalts- oder Honorarempfehlungen erhaltet Ihr ggfs. von Euren Gewerkschaften, dem Bündnis DaF/ Daz Lehrkräfte oder Euren Arbeitgeberverbänden.
Wichtig ist zu wissen, wie viele Arbeitstage man im Jahr überhaupt tätig ist. Im
Arbeitstage-Rechner
könnt Ihr Eure Arbeitstage pro Jahr individuell berechnen, je nachdem, wie viele Tage pro Woche Ihr arbeitet. Hier kann man auch Tage abziehen, wenn man ggfs Kursstornierungen, (Betriebs)ferien etc rausrechnen muss. Leider ist die Seite recht pop-up-werbe-lastig. Wer es etwas weniger aufpoppend mag, kann sich auch
hier
orientieren. Wichtig ist dabei, das richtige Bundesland anzuklicken, da sich die gesetzlichen Feiertage von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Wer wissen möchte, wie sich ein Gehalt in brutto oder netto niederschlägt, findet z.B. Auskunft beim
Brutto-Netto-Rechner
des Handelsblatts. Hier wird zunächst nur das Arbeitnehmerbrutto angezeigt, ohne die Sozialabgaben des Arbeitgebers. Wer wissen möchte, wie hoch die Kosten für eine sozialversicherungspflichtige Stelle inklusive den Arbeitgeberabgaben ist, muss zusätzlich unten ganz am Ende auf den kleinen Pfeil
"Arbeitgeberbelastung"
klicken. Vorsicht beim Vergleichen! Honorar und Gehalt sind sowohl im Brutto als auch im Netto nur bedingt miteinander vergleichbar, weil Ihr als Selbstständige die Sozialabgaben alleine tragen müsst. Die Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einem Angestelltenverhältnis jeweils für die Sozialabgaben zahlen, könnt Ihr
hier
berechnen. Auch die Einkommenssteuer müssen freiberufliche Lehrkräfte mitdenken!
Der Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung von Unterricht, Besprechungen, Prüfungen, Fortbildungen etc. wird derzeit sowohl von den Lehrkräften als auch den einzelnen Trägern sehr unterschiedlich bewertet. Im BMAS wurde zum Thema
Faktorisierung des Unterrichts
eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die allerdings noch nicht zu Ergebnissen und vor allem nicht zu einer entsprechenden Finanzierung durch den Bund geführt hat. Große Unterschiede gibt es auch beim Urlaubsanspruch (mindestens gilt der
gesetzliche Urlaubsanspruch) und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt.
Das
Mindesthonorar
für den Unterricht in Integrations- und Berufssprachkursen beträgt spätestens ab dem 01.09.22 (Stand 23.08.22) 42,23 Euro pro Unterrichtseinheit (Ausnahme: Ein Träger kann die Vergütungsuntergrenze unterschreiten, was aber zu einer Verkürzung der Zulassungsdauer auf höchstens ein Jahr führt). Für pädagogisches Personal in der Weiterbildung gilt der neu verhandelte
Mindestlohn.
Leider orientiert sich der Bund in den Rahmenbedingungen und vor allem in der Finanzierung von Integrations- und Berufssprachkursen weitestgehend an der Vorstellung, dass Lehrkräfte ausschließlich freiberuflich tätig sind. Aktuell sind weder der real ausgezahlte Kostenerstattungssatz für die Träger noch das Mindesthonorar für Lehrkräfte ausreichend, um den tatsächlich durchgeführten Arbeitsaufwand abzubilden.