Die Details zu den Änderungen findet Ihr in der
Anlage 1.
Thematisiert werden folgende Punkte:
- Registrierung von Prüfstellen für das online-Portal
- Durchführungshinweise
- Prüfungstermine und Prüfungsanmeldung
- Prüfendenlizenzen
- Zugangsvoraussetzungen für den DTZ
- Unterlagenversand
- Feste Startzeiten der schriftlichen Prüfung
- Digitale Audiodateien
- Teilauswertungen
- Digitale DTZ-Zertifikate
Ihr solltet Euch die Änderungen auf alle Fälle im
Original
durchlesen, anbei aber schon mal die wichtigsten Änderungen
(ohne Gewähr):
"Im TRS 15/22 wurde die Gültigkeit der DTZ-Lizenzen
thematisiert. In der Zwischenzeit wurde das Verfahren präzisiert, so dass an dieser Stelle eine Aktualisierung der Information bezüglich der Gültigkeit der DTZ-Lizenzen erfolgt: Die reguläre Gültigkeit von neu erworbenen Prüfendenlizenzen beträgt weiterhin drei Jahre.
Voraussetzung für die volle Gültigkeitsdauer ist, dass Prüfende innerhalb des Geltungszeitraums mindestens an drei Terminen pro Jahr Prüfungen durchführen. Für Prüfende, die weniger als drei Prüfungen pro Jahr durchführen, wird ein kostenloses, orts- und zeitunabhängiges Online- Selbstlernmodul angeboten werden. Durch die Teilnahme am Modul kann die Gültigkeit der Prüfungslizenz erhalten werden, auch wenn die Zahl der notwendigen Prüfungen pro Jahr nicht erreicht. (...) Von der telc gGmbH ausgestellte Prüfendenlizenzen behalten ihre Gültigkeit und laufen zu dem jeweils angegebenen Datum turnusgemäß aus. Prüfende mit am jeweiligen Prüfungstermin gültigen DTZ- Lizenzen können von den Prüfstellen im Online-Portal von g.a.s.t. gefunden werden.
ist."
"Zur Vermeidung von Engpässen beim Empfang der Unterlagen
können bis zu vier Personen als Prüfungsverantwortliche bzw. Vertreter*innen eingetragen werden. Durch den Versand mit DHL Express erhalten die Prüfstellen beim Unterlagenversand einen Tracking-Link, mit dem die Sendung der Unterlagen nachverfolgt und der
Termin ggfs. verschoben werden kann. Ein sicherer und rechtzeitiger Empfang der Prüfungsunterlagen ausschließlich durch autorisiertes Personal ist somit stets gewährleistet. Sollte es in Ausnahmefällen dennoch Schwierigkeiten beim Empfang geben, kontaktieren Sie bitte g.a.s.t., um eine individuelle Lösung zu finden."
"Ab dem 01.01.2023 wird es fest vorgegebene Zeitkorridore
geben, in denen die schriftliche DTZ-Prüfung beginnen muss. Am Vormittag muss die schriftliche Prüfung spätestens um 10.00 Uhr begonnen haben,nachmittags kann die schriftliche Prüfung zwischen 13.00 Uhr und 14.30 Uhr beginnen. Mit dieser Regelung wird verhindert, dass Prüfungsaufgaben am Prüfungstag öffentlich werden und
Teilnehmenden mit einem späteren Prüfungsbeginn zur Verfügung gestellt werden."
"Ab dem 01.01.2023 können ausschließlich folgende Personengruppen zum DTZ zugelassen werden:
- Personen mit einer Teilnahmeberechtigung für den Integrationskurs
oder (sofern keine Teilnahmeberechtigung vorhanden)
- Personen, die mindestens ein Kursabschnittsmodul des Integrationskurses besucht haben."
"Ab dem 01.01.2023 werden von g.a.s.t. digitale DTZ-Zertifikate
über das Prüfstellen-Portal bereitgestellt."
Quelle:
Trägerrundschreiben 17/22 für IK, Anlage 1
Die Prüfungstermine für 2023 findet Ihr hier.