Muttersprachliche Lehrkräfte ?!

Christiane Carstensen • 12. Juli 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

"Bei dem Träger brauche ich mich gar nicht erst bewerben, der nimmt nur Muttersprachler", ist ein Satz, den man oft resigniert von Kolleg*innen hört, die nicht in Deutschland geboren sind und sich bei einigen Trägern ausgeschlossen fühlen. Manche Teilnehmende reproduzieren diese Kompetenzuschreibung und sind diesen Kolleg*innen gegenüber voreingenommen und skeptisch. Das Werben um Vertrauen kostet die Kolleg*innen viel Kraft und Energie, besonders in den B2- und C1-Kursen. Ein Name, der nicht "bio-deutsch" klingt, reicht da oft schon. Die Diskriminierung trifft auch Kolleg*innen, die selbst in Deutschland geboren, aber deren Eltern zugewandert sind und die nicht Müller, Meier, Schmidt heißen.

Das Recht der Teilnehmenden auf kompetenten Unterricht müssen wir ernst nehmen. Und ja, wir alle kennen Kolleg*innen, denen wir die sprachliche Kompetenz nicht zutrauen. Aber als Lehrende wissen wir, wie fluide die Begriffe Muttersprache, Erstsprache, Zweitsprache, Bildungssprache etc sind und wie wenig sie geeignet sind, eine sprachliche Kompetenz zu beschreiben. Die Verwendung meiner Muttersprache macht mich nicht per se zu einem elaborierten Sprecher. Auch das Verfahren des BAMF, sprachliche Kompetenz im Rahmen der Zulassung als BSK-Lehrkraft nach Aktenlage festzuschreiben, hat sich in der Praxis nicht bewährt.
Wir haben als Lehrende die Expertise, sprachliche Kompetenz in all ihren Registern zu erfassen und können diese in Bewerbungsanschreiben, eMail-Verkehr, Gesprächen etc sehr schnell erkennen. "Muttersprachler*in" als Kompetenzbeschreibung sollte in Stellenausschreibungen nicht mehr auftauchen.
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