In der letzten Woche hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem
Trägerrundschreiben
die Zulassungsbedingungen für Lehrkräfte in Berufssprachkursen aktualisiert.
Die einzelnen Maßnahmen des BAMF zur Lehrkräftezulassung werden von der Community sehr unterschiedlich beurteilt.
Je nachdem,
• ob ich als Lehrkraft mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand die ZQ BSK absolviert habe und mich jetzt benachteiligt fühle, weil meine Kollegin sich das jetzt sparen kann
• ob ich DaZ im Master studiert habe und mich jetzt ärgere, dass man in Zukunft möglicherweise auch ohne eine nennenswerte Qualifikation unterrichten darf
• ob ich ein Träger bin, der genau auf die Senkung der Zulassungsvoraussetzungen hofft, da man dringend Lehrkräfte benötigt
werden die Restriktionen oder Lockerungen des BAMF natürlich je nach Perspektive anders bewertet.
Einig sind sich die Kollegen aber darüber, dass die Art und Weise das Vertrauen in eine durchdachte Steuerung nicht unbedingt stärkt. Folgender Kommentar eine Kollegin bringt zum Ausdruck, wie die Entscheidungen in der Praxis aufgenommen werden:
„Ich bin richtig genervt von dem ewigen Hin und Her, der eine sagt das, der andere das. Ich bilde mich gerne fort, Fortbildungen können durchaus Spaß machen in einem gut durchdachten Konzept und in einem überschaubaren zumutbaren Maße. Aber ich mag es nicht, wenn man mal wieder das Gefühl bekommt, Null Mitspracherecht zu haben und dass in Nacht und Nebel Aktionen Bedingungen mal wieder verändert werden.“
Wenn der Bund Maßnahmen wie die Sprachförderung finanziert, kann er auch bestimmen, über welche Mindestqualifikation das eingesetzte Personal verfügen muss. Keine Frage. Dazu braucht es aber paritätisch besetzte Verfahren und Teilhabestrukturen, die dafür sorgen, dass Lehrkräfte und Träger in die Planung einer langfristigen beruflichen Perspektive in den Integrations- und Berufssprachkursen vertrauen können.
Wir freuen uns, dass das
Migazin
unsere Kritik aufgenommen hat.