Mehr Unterstützung durch die BAMF-Außenstellen nötig
Christiane Carstensen • 30. November 2021
Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen
Wir bekommen täglich Anfragen von Trägern und Lehrkräften, die nicht wissen, welche Corona-Auflagen in den Ländern oder Kommunen für sie gelten. Zum einen sind viele der Corona-Schutzverordnungen nicht deutlich genug (zumindest nicht für Pädagog*innen), um sie für die Einrichtungen korrekt umzusetzen, zum anderen gibt es immer noch Spezialfragen, die in den Corona-Verordnungen nicht eindeutig geklärt sind (z.B. was bedeutet 2G für Schwangere in Bayern). Wir als BVIB können nicht unterstützen, da viele Auflagen mittlerweile von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind. Viele Kolleg*innen vor Ort telefonieren sich durch Ministerien und Gesundheitsämter und wir würden uns da mehr Unterstützung durch die BAMF-Außenstellen wünschen, die ja größtenteils mit juristischer Expertise besetzt sind. Zudem gehen wir davon aus, dass die BAMF-Außenstellen in den Kommunen und Ministerien ganz andere Zugangswege zu Informationen und Ansprechpartnern haben als die Träger.
Leider bekommen die Kolleg*innen von den meisten Rekos (IK) und Außendiensmitarbeiter*innen (BSK) nur die Auskunft, dass die Coronaschutzauflagen Ländersache seien. Natürlich, alle wissen das, aber das entbindet in so einer epidemischen Notlage doch nicht von einer Auskunftsverantwortung für einen Programm, für das man zuständig ist. Unsere Kolleg*innen sind aktuell damit beschäftigt, sehr kleinteilig die Kurse umzuplanen und Teilnehmende zu informieren und wären für jede Entlastung dankbar. Selbst wenn man als Bundesbeamter keine Infos über Rechtsangelegenheiten der Länder geben darf, sollten in so einer Ausnahmesituation doch zumindest informelle, telefonische Hinweise der Auslegung möglich sein,
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