Kursfinanzierung mit Brüchen

Christiane Carstensen • 22. Dezember 2020

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Als wäre die Kostenerstattung für Kurse 2021 an sich nicht problematisch genug, führen auch die Umsetzung durch den Bund unter den Unwägbarkeiten von Corona zu größeren Brüchen in den Kursfinanzierungen. Eine erste Sollbruchstelle ist in der zeitversetzten Umstellung gemäß der Trägerrundschreiben 23/20 für die Integrationskurse und 17/20 für die Berufssprachkurse  auf das neue Mindesthonorar von 41 € und die Erhöhung des Kostenersatttungssatzes angelegt. Während als Einführung des Mindesthonorars verbindlich der 01.02. angelegt wurde - und was wir auch nicht in Frage stellen möchten -  gelten als Startpunkte für die Einführung des Kostenerstattungssatzes neu beginnende Kursabschnitte bzw. Kurse. Durch den Lockdown in einigen Bundesländern für die Präsenzkurse und die unsichere Situation der nächsten Monate kann es durchaus sein, dass aktuell laufende Integrationskursmodule oder Berufssprachkurse erst im Frühjahr enden. Damit würden die Kurse noch deutlich länger als geplant unter den alten Kostenerstattungssätzen ( 3,90 € bzw 4,14 €) von 2020 laufen, während das Mindesthonorar von von 41 € bereits wirksam wäre. Wir plädieren dafür, die Kostenerstattungssätze an die neuen Sätze von 4,40 € bzw. 4,64 € flexibel an den Stichtag 01.02.21 anzugleichen, sollte es zu coronabedingten Verwerfungen kommen. Besonders relevant könnte dies für Berufssprachkurse sein, die bis zu 500 UE laufen und die, wenn sie im Dezember begonnen haben, erst im Mai oder Juni enden.
Eine ähnliche Verwerfung zeigt sich im Übergang, der nach den heute erschienenen Trägerrundschreiben voraussichtlich am 31.03.21 erfolgt. Aktuell wird die Pandemiezulage unserer Beobachtung nach vor allem dazu genutzt, unter Coronabedingungen möglichst Kurse mit geringen Teilnehmer-Zahlen durchführen zu können. Diese Kurse werden bei einem Auslaufen der Pandemiezulage unter den neuen Finanzierungsbedingungen schlagartig in eine gravierende Unterdeckung gehen, denn unter den neuen Finanzierungsstrukturen braucht man stabile und vor allem hohe TN-Zahlen. Wie soll der plötzliche Übergang von klein auf groß bei laufenden Kursen funktionieren und finanzierbar sein? Auch hier bräuchte es jetzt schon Signale, wie das BAMF bei der Umstellung von "Corona" auf "normal" flexibel und unbürokratisch unterstützt. Wenn man möchte, dass jetzt möglichst viele gute und situationsgerechte Sprachkursangebote umgesetzt werden, muss man Trägern jetzt schon die Signale geben, wie man die Umstellung von kleinen coronagerechten Kursen auf Kurse mit hohen Teilnehmendenzahlen flankiert.
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