Entlastung für Lehrkräfte und Träger durch besseres Wissensmanagement

Christiane Carstensen • 16. März 2022

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Kaum sind wir aus den Anforderungen der Pandemie heraus, starten wir schon damit, die Kapazitäten zu erhöhen, um demnächst ukrainische Geflüchtete in den Kursen aufzunehmen und willkommen zu heißen, verstärkt Kurse mit Kinderbetreuung zu organisieren und gut unterrichten zu können. Krise wird das neue "normal" und das können wir. Gut sogar. Solange jedenfalls nicht noch mehr Päckchen drauf kommen, die es zu stemmen gilt. Päckchen, die wir mittlerweile von Krise zu Krise tragen sind Bürokratie und ein Informationsmanagement, das Praktiker*innen belastet statt zu entlasten.

Wir möchten Euch die Probleme mit Anfragen aus der Praxis verdeutlichen, die uns Kolleg*innen in unsere BVIB-Hotline stellen, weil sie entweder die Antworten selbst nicht finden können oder schlichtweg die Zeit nicht aufbringen können, um in den vielen verschiedenen Informationskanälen zu recherchieren. Relativ viel Unsicherheit gibt es immer wieder zu Fragen rund um die 5 BAMF-Unterrichtsmodelle - insbesondere zur Anwesenheitsdokumentation, Wechsel der Kursmodelle und abrechnungssicheren Durchführung. Verständlich, denn bei kleinen Abweichungen oder etwas unterschiedlicher Interpretation werden Abrechnungen gekürzt - Fehler machen ist teuer.

Doch wo findet man die Informationen?

In der Navigation auf den BAMF-Seiten unter dem Reiter Informationen für Träger der Integrationskurse erscheinen 384 Suchergebnisse. Dort eher nicht.

Auch in der Abrechnungsrichtlinie, wo man intuitiv als erstes nachsehen würde, finden sich keine Hinweise.

Die Kolleg*innen, die schon länger dabei sind, wissen, dass es eine Seite mit Corona-Infos  zu den IK und BSK gibt, und in der Informationen sowohl chronologisch über Trägerrundscheiben als auch nach FAQs sortiert sind.

Hier kann man zunächst die FAQs checken, die regelmäßig die Trägerrundschreiben interpretieren. Wenn man Glück hat, findet man seine Frage unter den 26 FAQs bzw. 12 Seiten, die die Durchführung der Kurse regeln, beantwortet.

Wenn nicht, geht es weiter.

In dem Fall muss man das Trägerrundschreiben suchen, das die neuesten Änderungen zur "Durchführung der Integrationskurse unter Pandemiebedingungen" thematisiert. Da in den Trägerrundschreiben zum Teil nur die Änderungen vermeldet werden, macht es Sinn, zunächst chronologisch rückwärts in den Trägerundschreiben (TR) die grundständige Übersicht zu den 5 BAMF-Unterrichtsmodellen  zu suchen, um dann zu verstehen, worauf sich die Änderungen jeweils beziehen und sich dann chronologisch in den Trägerrundschreiben (TRS) wieder vorwärts zu bewegen. Dazu gehören auch die jeweiligen Anlagen, die nicht immer sinnverstehend betitelt sind und die man zur Sicherheit öffnen sollte.

Es gilt u.E. das Trägerrundschreiben 25/21 für Integrationskurse. Der Titel der Anlage 1 verspricht mit dem Titel auf einen Blick"eine Lösung der Probleme, verweist dann aber auf TRS 14/21 und 23/21

Also weiter suchen: TRS 14/21 und TRS 23/21

In TRS 23/21 geht es vor allem um den Umgang mit Testvorgaben der Länder für die Teilnahme am Integrationskurs. Die Anlage 1 auf einen Blick sollte man dennoch lesen, weil hier auch Änderungen versteckt sind, die für die Abrechnung/ Anwesenheit wichtig sind.

TRS 14/21 informiert in Anlage 2 über die Konkretisierung der verfahrenstechnischen Regelungen zur Durchführung von Integrationskursen im virtuellen Klassenzimmer, allerdings nur für die Modelle 2 und 4. Das Trägerrundschreiben verweist darauf, dass die in dem Schreiben lediglich die mit dem TRS 05/21 aktualisierten verfahrenstechnischen Regelungen für die Durchführung in einem Kursmodell gem. TRS 26/20 im Sinne einer Verfahrensoptimierung konkretisiert werden. Für ab dem 01.07.2021 neu beginnende Kursabschnitte gelten die angepassten Verfahrensregelungen in Ziffer 8. Letztendlich verweist das TRS auf TRS 05/21 und TRS 26/20

Also dann weiter zu TRS 05/21 und TRS 26/20
 
TRS 05/21 verspricht im Titel der Anlage 2 eine Übersicht der Kursmodelle, aber auch hier geht es vor allem um die Änderungen, die sich wiederum auf TRS 26/20 beziehen. Wieder keine Übersicht :-(

Anlage 1 des TRS 26/20 verweist für eine Übersicht der 5 BAMF-Unterrichtsmodelle darauf, dass eine konsolidierte Übersicht der mit den Trägerrundschreiben 14/20 und 22/20 bekannt gegebenen, geltenden Mindestanforderungen an die Durchführung der fünf Kursmodelle in Anlage 2 zu finden ist. Wer sich jetzt durch die Anlagen des TRS 14/20 klickt, findet die Ur-Übersicht der 5 BAMF Unterrichtsmodelle allerdings in Anlage 1 versteckt. Um sich abrechnungssicher orientieren zu können, muss man nun den Weg der Änderungen von hier ab chronologisch über die einzelnen Trägerrundschreiben wieder nach vorne nachvollziehen. Je nach Informationsbedarf muss man jetzt sehr in die Details und konzentriert durch alle Anlagen gehen.

Das war jetzt nur der Weg für die Integrationskurse und für diesen Informationsweg können wir keine Gewähr übernehmen.Da sich die Durchführungen der Pandemie-Kursmodelle für Integrationskurse und Berufssprachkurse zwar ähneln, aber nicht deckungsgleich sind, muss man einen ähnlichen Suchprozess für die Berufssprachkurse wiederholen.

Das war der Weg, den eine neue Kolleg*in im Bereich der Kurskoordination wahrscheinlich einschlagen müsste, um sich abrechnungssicher über die Durchführung von Integrationskursen unter Pandemiebedingungen zu informieren. Wir sind uns nicht sicher, ob es vielleicht eine geniale Abkürzung gibt. Aber auch erfahrene Kolleg*innen schlagen immer wieder in unserer BVIB-Hotline auf, da sie mit den Änderungen nicht mehr mitkommen. In Einzelfällen führte die o.a. Intransparenz auch dazu, dass Kurskoordinator*innen sich aus Kursformaten zurückgezogen und diese nicht in ihrer Einrichtung angeboten haben. Naturgemäß wurden ob der Intransparenz viele Fehler gemacht, was zum Teil  bei den Trägern zu hohen finanziellen  Verlusten führte.

Auch Lehrkräfte waren überfordert, denen während der Pandemie keine spezifischen fact-sheets zur Verfügung standen, wie sie die An wesenheitsdokumentation abrechnungssicher händeln können. Auch hier gab es viel unnötigen Aufwand, Unsicherheit und daraus resultierende Konflikte.

Eine rechts- und abrechnungssichere Informationsaufbereitung ist kein nice to have für ruhige Zeiten, sondern wir benötigen dies als unser Handwerkszeug, um effizient arbeiten zu können. In Krisenzeiten mehr denn je.




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