Das BAMF hat am 01.01.22 die
Abrechnungsrichtlinie AbrRL für die Integrationskurse
aktualisiert. Überarbeitet wurden die komplette AbrRL, insbesondere
- Anpassung verspäteter Einstieg gem. §1 Abs. 4
- Anpassung Ausfüllhinweise Anwesenheitsliste gem. § 2 Abs. 3
- Anpassung Entwertung Unterschriftenfeld auf der Signaturliste gem. §2 Abs. 4
- Neu aufgenommen notwendige Übermittlung von Kurs(abschnitts)beginnmeldungen gem. §2 Abs. 5
- Neu aufgenommen §20 Fahrtkosten
- Neu aufgenommen Teil G §§21-23 Ausschluss der Kostenerstattung
Die meisten der Änderungen sind vor allem für die
Träger
wichtig. Aktualisiert wurde auch das
Abrechnungsformular)
§2 Abs 3 und 4 regelt das Ausfüllen der Anwesenheitsliste und ist damit auch für Lehrkräfte
relevant:
(3) Der Kursträger vermerkt die Anwesenheit der Teilnahmeberechtigten für jeden Unterrichtstag
in der „Integrationskurs - Anwesenheitsliste“ und bestätigt die Angaben mit seiner Unterschrift.
Folgende Eintragungen sind zulässig:
X: Anwesend
E: entschuldigt abwesend/ aus nicht zu vertretenden Gründen abwesend
U: unentschuldigt abwesend/ aus zu vertretenden Gründen abwesend
W: abwesend aufgrund Kurs- oder Trägerwechsel nach § 14 Abs. 4 Satz 2 IntV
P: Praktikum (Jugendintegrationskurs)
Die anwesenden Teilnahmeberechtigten werden mit einem „X“ bzw. bei Teilnahme an einem Praktikum mit einem „P“ und die aus nicht zu vertretenden Gründen (entschuldigt) abwesenden Teilnahmeberechtigten mit einem „E“ gekennzeichnet. Bei Teilnahmeberechtigten, die unent-schuldigt abwesend sind, erfolgt die Eintragung mit einem „U“. Für Abwesenheit aufgrund eines Kurs- oder Trägerwechsels
nach § 14 Abs. 4 Satz 2 IntV ist ein „W“ einzutragen. Für Teilnehmende, die während des Verlaufs eines Kursabschnittes in diesen einsteigen, sind für die Tage vor dem Einstieg keine Eintragungen vorzunehmen. Unterrichtstage mit unzulässigen Zeichen werden als unentschuldigte Fehltage gewertet.
(4) Für den Vordruck „Integrationskurs - Anhang zur Anwesenheitsliste – tägliche Signatur“ (Unter-
schriftenliste) gilt folgendes:
1. Die Anwesenheit jedes Teilnahmeberechtigten an jedem Unterrichtstag ist durch die Signatur des Teilnehmenden zweifelsfrei nachzuweisen. Die Eintragungen sind mit einem Kugelschreiber oder ähnlichem nicht radierbaren Stift vorzunehmen (Bleistift, Tippex, Streichungen, Überschreibungen u.ä. sind nicht zulässig). Die Teilnahmeberechtigten unterzeichnen kurstäglich jeweils zu Beginn der Unterrichtsteilnahme. Der Kursträger ist dafür verantwortlich, dass die Uhrzeit für jeden Teilnahmeberechtigten, der später als 15 Minuten nach demregulären Unterrichtsbeginn erscheint bzw. den Unterricht früher als 15 Minuten vor regulärem Ende verlässt, in der Spalte „Kommt/Geht“ eingetragen wird. Erscheint ein Teilnahmeberechtigter nicht zum Unterricht, ist sein Unterschriftsfeld unmittelbar nach Unterrrichtsende mit einem farblich hervorgehobenen Kreuz, welches das gesamte Unterschriftsfeld entwertet, durchzustreichen. Diese Streichung gilt auch für die Kurstage, an denen Teilnehmende mit verspätetem Einstieg noch nicht teilgenommen haben.
Nachträgliche Änderungen, insbesondere nachträgliche Unterschriften der Teilnahmeberechtigten, sind nicht
zulässig. Für jeden Kurstag darf kein Unterschriftsfeld der an diesem Kursabschnitt teilnehmenden Berechtigten frei bleiben. Unterschreibt ein anwesender Teilnahmeberechtigter nicht im vorgesehenen Unterschriftenfeld, so ist dies unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Punkte (z.B. kein Tippex, keine Überschreibungen, keine Überklebungen) nachvollziehbar vom Kursträger zu dokumentieren.
2. Für jeden Kurstag sind die Felder "Kurstag" (Datum) und "Beginn" (Uhrzeit) bzw. "Ende" (Uhrzeit) auszufüllen.
3. Der Kursträger veranlasst, dass vom anwesenden Kursleitenden an jedem Kurstag nach Unterrichtsende in der letzten Zeile auf der Unterschriftenliste mit einem nicht radierbaren Stift
unterschrieben wird. Damit wird die Richtigkeit der Eintragungen für jeden einzelnen Kurstag bestätigt; danach sind Änderungen nicht mehr zulässig.
4. Die Unterschriftenliste eines Kursabschnitts ist ständig aktuell zu halten und muss während des Unterrichts im Unterrichtsraum vorliegen; sie ist bei einer Kurskontrolle vorzulegen.
Quelle AbrRL §2 Abs 3 und 4