Endabrechnung der Neustarthilfe

Christiane Carstensen • 2. November 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Seit dem 29.10. 21 ist eine Endabrechnung der Neustarthilfe möglich. Nach Ablauf des Förderzeitraums ist man als Empfängerin oder Empfänger der Neustarthilfe dazu verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen, wenn der Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde. In der Endabrechnung muss man die tatsächlich erzielten Einkünfte im Förderzeitraum 2021 dem Referenzumsatz 2019 gegenüberstellen. Dadurch soll überprüft werden, ob man den Vorschuss benötigt hat, weil sich der Umsatz pandemiebedingt erheblich verschlechtert hat.
Die Endabrechnung erfolgt digital über die bekannten Antragswege und man erhält sofort eine Rückmeldung, ob und ggf. wieviel man von dem Vorschuss zurückzahlen müssen. Zahlen muss man aber erst nach Erhalt des Bescheides der zuständigen Bewilligungsstelle.

Ein Erklärvideo zum Verfahren der Endabrechnung findet man hier.

Eine Übersicht über die Fristen findet man hier. Diese nicht einzuhalten, kann teuer werden.

Eine gute Info-Seite zur Neustarthilfe und auch andere Förderungen hat Ver.di zusammengestellt.



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