Bundestag verlängert "epidemische Lage" um 3 Monate

Christiane Carstensen • Aug. 26, 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Wir haben uns angeschaut, was das für die Integrations- und Berufssprachkurse bedeuten könnte, wenn - wie jetzt vom Bundestag beschlossen - die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis Ende November verlängert wird..

In den Trägerrundschreiben 15/21 für Integrationskurse und 09/21 für Berufssprachkurse hat das BAMF einige Rahmenbedingungen, die pandemiebedingt für die Kurse gelten, explizit an die, vom Bundestag bis dahin bis zum 11.09.21 festgestellte epidemische Lage gekoppelt:
  • Pandemiezulage
  • Garantievergütung für Alphabetisierungskurse
  • Förderung von online-Tutorien
  • Pandemiezulage für Zusatzqualifizierungen
  • Fahrtkostenregelung in den Berufssprachkursen
Diese Bedingungen gelten rechtlich bis zur ursprünglich festgelegten epidemischen Lage bis 11.09.21. Ob sie mit der nun neu beschlossenen Verlängerung des Bundestags der epidemischen Lage bis Ende November ebenfalls verlängert werden, wissen wir nicht. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es sehr lange dauert, bis diese Entscheidungen über Trägerrundschreiben verbindlich kommuniziert werden und meistens kommen diese Infos erst kurz von knapp.

Die fünf möglichen Kursmodelle und die entsprechenden Abrechnungs- und Durchführungsregularien sind nicht an die, vom Bundestag festgestellte, epidemische Lage gekoppelt, sondern sind in den Trägerrundschreiben 14/21 für die Integrationskurse und 08/21 für die Berufssprachkurse davon unabhängig zunächst bis zum 31.12.21 terminiert.
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