DTB-Erstattungssätze für Träger nicht kostendeckend - Neues TRS 10/22 BSK

Christiane Carstensen • Juni 02, 2022

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Im aktuellen Trägerrundschreiben 10/22 für die Berufssprachkurse informiert das BAMF die Träger der Berufssprachkurse über die Erstattungssätze und Ergebnismitteilung beim Deutsch-Test für den Beruf (DTB).

Wie wir bereits berichtet haben, führen die zeitlichen Vorgaben, dass DTZ und DTB jeweils freitags bzw samstags und 14 tägig durchgeführt werden müssen, dazu, dass sich die wöchentliche Arbeitsbelastung der Prüfungsverantwortlichen sukzessive auf das Wochenende ausdehnt. Und waren Prüfungsverantwortliche zumindest im BSK-Bereich in ihren Planungen bisher noch flexibel, fallen demnächst vielerorts freitags Kurse aus, um Raum für Prüfungen zur Verfügung stellen zu können. Das alles sind verdeckte Kosten, die vom Träger finanziert werden müssen.

Hinzu kommen die Kosten für das Textexemplar selbst sowie die Honorare für Prüfende und Aufsichten.

Die aktuellen DTB-Pauschalen sind in keinster Weise ausreichend, um den DTB unter den gegebenen Auflagen an Betriebszeiten, Personal- und räumlichen Aufwand kostendeckend durchführen zu können.

Das bezieht sich auch auf den DTZ sowie die Einstufungstests, deren Kostenerstattungssatz sich bei den IKs nicht analog zur Erhöhung des Mindesthonorars entwickelt hat. Auch hier erwartet der Bund, dass die Defizite en passant vom Träger aufgefangen werden.

Mit Sorge sehen die Träger zudem das Erstattungsverfahren für die DTB-Kostenerstattungspauschale. Die Träger können die Kosten erst dann mit dem BAMF abrechnen, wenn die Zertifikatsergebnisse übermittelt wurden. Und dann dauert es erfahrungsgemäß noch, bis die Zahlungen tatsächlich beim Träger eingehen. Dieses Verfahren ist selbst im günstigsten Fall zu lang.
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