Chancengleichheit bei Zugang zur ZQ Berufssprachkurse nachbessern

Christiane Carstensen • 11. Mai 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Die Planungen des Bundes zur ZQ Berufssprachkurse sind stark von einem Dozentenbild geprägt, das wenig mit der Wirklichkeit übereinstimmt. War bereits das über-einen-Kamm-Scheren der Qualifikationen/ Berufserfahrung eine der Schwachstelle des Programms, setzt es sich in der Ignoranz sozialer Lebensumstände fort. Im BAMF/ BMAS wurde nicht berücksichtigt, dass Lehrkräfte teilweise auch pflegende Angehörige, alleinerziehende Elternteile, schwerbehindert etc. sind. Eine Teilnahme an einer wochenlangen überregionalen Fortbildung wäre für viele Kolleg*innen in besonderen Lebenssituationen nicht möglich gewesen. Insbesondere den Kolleg*innen aus den östlichen Bundesländern hätten kaum regional zugängliche Angebote zur Verfügung gestanden. Auch wenn sich das Problem etwas entschärft hat - da zumindest für einen gewissen Zeitraum die Durchführung virtueller Angebote möglich ist - zeigt sich hier eine deutliche Planungsschwäche. Härtefallregelungen und zugeschnittene Angebote sollten nachgebessert werden, wenn die Möglichkeit virtueller ZQs im Herbst ausläuft. Eine weitere Lücke besteht für Lehrkräfte, die 2018 in Elternzeit gegangen sind. Um zur ZQ Berufssprachkurse zugelassen zu werden, müssen sie nachweisen, dass sie im Zeitraum ab dem  01.01.2018 mindestens 300 Unterrichtseinheiten (UE) in Integrationskursen/ Berufssprachkursen  nach  §  45a AufenthG   unterrichtet haben. Selbst wenn sie vor 2018 bereits umfangreiche Erfahrungen in Berufssprachkursen gesammelt haben, bleiben sie von der ZQ Berufssprachkurse ausgeschlossen. Entsprechende Anträge wurden abgelehnt. Hier werden grundsätzliche Gleichstellungschancen verletzt, wie es in anderen Beschäftigungsbereichen 2021 kaum noch möglich wäre.
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