Abgabefrist "Nebenbestimmungen" nicht vergessen!

Christiane Carstensen • 25. November 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Liebe Träger und Fachsbereichsleitungen: Frist nicht vergessen! Mit dem Trägerrundschreiben 24/21 für Integrationskurse vom 03.11.21 wurden die allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zulassungsbescheid für Integrationskursträger angepasst. Als Träger muss man über einen Vordruck (Anlage 3) den Erhalt der Nebenbestimmungen sowie die Kenntnisnahme des Inhalts bis zum 30.11.21 bestätigt und an die zuständige Regionalstelle übermittelt haben.
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11. Dezember 2024
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11. Dezember 2024
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