Mehr Verantwortung den Kindern gegenüber

Christiane Carstensen • 12. Oktober 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

 Eltern wissen es längst und auch Kinderärzte weisen immer wieder darauf hin: Kranke Kinder müssen bei leichten Symptomen nicht zum Kinderarzt. Im Gegenteil, es erhöht nur die Wahrscheinlichkeit, sich mit gravierenderen Krankheiten anzustecken. Daher fordern auch die meisten Arbeitgeber kein Attest am ersten Krankheitstag des Kindes ein.

Anders ist es für die Teilnehmenden von Integrationskursen (IK) und Berufssprachkursen (BSK).

Hier sehen die Fehlzeitenkataloge für IK und BSK für ein entschuldigtes Fehlen der Eltern zwingend die Vorlage eines Attestes am 1. Kurstag vor. Für sich selbst müssen die Teilnehmenden im Krankheitsfall erst ab dem zweiten Tag ein Attest vorlegen (Die Unterscheidung zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehltagen ist sowohl für die Teilnehmenden als auch für die Finanzierung der Kurse relevant).

Schon vor Corona gab es Einschränkungen:
  • In vielen Kommunen ist es gar nicht so leicht, sofort am ersten Krankheitstag einen Termin beim Kinderarzt zu bekommen, da viele Praxen chronisch überlastet sind. Wir wissen aus Erfahrung, dass es Eltern mit schwächeren Deutschkenntnissen am Telefon oft schwer fällt, sich durchzusetzen, um einen Termin zu bekommen.
  • Während erwachsene Kursteilnehmende bei eigener Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, sind Atteste für Kinder bei einigen Ärzten kostenpflichtig.
Corona hat es für die Eltern nicht leichter gemacht:

Während der Pandemie sollten Kinder auch mit leichten Erkältungssymptomen vorsorglich zuhause bleiben. Gleichzeitig rieten kassenärztliche Vereinigungen, das Gesundheitsministerium und Ärzte davon ab, Arztpraxen aufzusuchen. Erwachsenen konnten sich zwar telefonisch krankschreiben lassen, für Kinder war dies während der Corona-Pandemie nicht möglich.

Eltern, die ihre Kinder während der Pandemie nicht beim Kinderarzt vorstellen konnten, weil sie keinen Termin bekamen oder dies aufgrund der elterlichen Fürsorgepflicht nicht verantworten wollten, gelten damit als unentschuldigt. Träger, die aufgrund der entsprechenden Warnungen aus dem Gesundheitssystem, nur in gravierenden Fällen den Arzt aufzusuchen, im guten Glauben und aus Verantwortungsgefühl gegenüber der Gesundheit der Kinder Entschuldigungen ohne Attest akzeptiert haben, werden in BAMF-Kursprüfungen nun dafür zur Rede gestellt.


Und auch diesen Herbst starten wir wieder in eine Erkältungswelle, in der Kinder unter 12 Jahre, die noch keine Impfempfehlung haben, möglichst nicht ohne Not Arztpraxen aufsuchen sollten. Um entschuldigt zu werden, müssen Eltern in Integrations- und Berufssprachkursen aber genau dies mit ihren Kindern tun.


Hier braucht es dringend mehr Kulanz und pandemiegerechte Anpassungen der Fehlzeitenkataloge, auch rückwirkend.

Aus Verantwortung!

6. Januar 2025
Liebe Mitglieder, am 30. Dezember 2024 hat das BAMF das TRS IK 17/2024 zu den empfohlenen Maßnahmen für IK im Rahmen des Jobturbos veröffentlicht. Weitere Informationen findet ihr unter https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/2024/traegerrundschreiben-17_20241230.html
23. Dezember 2024
Liebe Mitglieder, Hier findet ihr das TRS BSK 15/2024 zur Verlängerung des Fehlzeitenkataloges für die BSK: Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 15/24
11. Dezember 2024
Liebe Mitglieder, hier findet ihr das TRS BSK 14/2024 zur vorläufigen Haushaltsführung und deren Auswirkungen auf die BSK im Jahre 2025: Rundschreiben für Träger der Berufssprachkurse 14/24
11. Dezember 2024
Liebe Mitglieder, hier findet ihr das TRS IK 16/2024 mit Hinweisen zur Änderung der Integrationskursverordnung: zum Trägerrundschreiben Integrationskurse 16/2024
4. Dezember 2024
Das TRS IK 15/2024 mit Änderungen zu den Fahrtkostenzuschüssen und anderen Verwaltungsvereinfachungen: Zum Rundschreiben
29. November 2024
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15. November 2024
Neues digitales Training „Schreiben und Lesen für Lagerist*innen“ (ab A2)
7. November 2024
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