Eltern, die ihre Kinder während der Pandemie nicht beim Kinderarzt vorstellen konnten, weil sie keinen Termin bekamen oder dies aufgrund der elterlichen Fürsorgepflicht nicht verantworten wollten, gelten damit als unentschuldigt. Träger, die aufgrund der entsprechenden Warnungen aus dem Gesundheitssystem, nur in gravierenden Fällen den Arzt aufzusuchen, im guten Glauben und aus Verantwortungsgefühl gegenüber der Gesundheit der Kinder Entschuldigungen ohne Attest akzeptiert haben, werden in BAMF-Kursprüfungen nun dafür zur Rede gestellt.
Und auch diesen Herbst starten wir wieder in eine Erkältungswelle, in der Kinder unter 12 Jahre, die noch keine Impfempfehlung haben, möglichst nicht ohne Not Arztpraxen aufsuchen sollten. Um entschuldigt zu werden, müssen Eltern in Integrations- und Berufssprachkursen aber genau dies mit ihren Kindern tun.
Hier braucht es dringend mehr Kulanz und pandemiegerechte Anpassungen der Fehlzeitenkataloge, auch rückwirkend.
Aus Verantwortung!