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TRS BSK 09/2025

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Liebe Mitglieder,
im Trägerrundschreiben (TRS) BSK 09/2025 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht es um die Vereinfachung der Planung virtueller Klassenzimmer in den Berufssprachkursen, insbesondere bezüglich überregionaler virtueller Klassenzimmer.

Wichtige Punkte des Schreibens sind:

  • Ab sofort ist für überregionale virtuelle Klassenzimmer keine gesonderte Genehmigung des BAMF mehr erforderlich.
  • Die Planung solcher virtuellen Klassenzimmer erfolgt im Rahmen der regulären Quartalsgespräche zwischen den Trägern der Berufssprachkurse und dem Außendienst des BAMF.
  • Eine Prüfung der Regionalität der Teilnehmenden in virtuellen Klassenzimmern entfällt.
  • Trotz der Möglichkeit der virtuellen Durchführung bleibt die Bedarfsdeckung vor Ort und das Prinzip des Präsenzunterrichts als Grundform der Berufssprachkurse zentral.

Einzelheiten der neuen Regelungen sind in der Anlage 1 des Rundschreibens beschrieben.