Liebe Mitglieder,
im Trägerrundschreiben (TRS) BSK 09/2025 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht es um die Vereinfachung der Planung virtueller Klassenzimmer in den Berufssprachkursen, insbesondere bezüglich überregionaler virtueller Klassenzimmer.
Wichtige Punkte des Schreibens sind:
- Ab sofort ist für überregionale virtuelle Klassenzimmer keine gesonderte Genehmigung des BAMF mehr erforderlich.
- Die Planung solcher virtuellen Klassenzimmer erfolgt im Rahmen der regulären Quartalsgespräche zwischen den Trägern der Berufssprachkurse und dem Außendienst des BAMF.
- Eine Prüfung der Regionalität der Teilnehmenden in virtuellen Klassenzimmern entfällt.
- Trotz der Möglichkeit der virtuellen Durchführung bleibt die Bedarfsdeckung vor Ort und das Prinzip des Präsenzunterrichts als Grundform der Berufssprachkurse zentral.
Einzelheiten der neuen Regelungen sind in der Anlage 1 des Rundschreibens beschrieben.