
Infos für neue DaZ-Honorardozent*innen in Integrations- und Berufssprachkursen
Unterrichten
Mit diesem Artikel wollen wir Einsteigern in die Integrations- und Berufssprachkurse ein Starterkit mit Informationen
zu den formalen Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen:
- Unterrichten
- Zulassung als Lehrkraft in Integrations- und Berufssprachkursen
- Formale Rahmenbedingungen in Integrationskursen
- Formale Rahmenbedingungen in Berufssprachkursen
- Tätigkeit als Honorarkraft
- Kritische Einordnung
Wenn Ihr nicht nur in den Integrations- und Berufssprachkursen neu seid, sondern generell ins Unterrichten bzw DaZ einsteigt, findet Ihr viel Unterstützung im Internet. Viele alte Hasen teilen Ihre methodisch-didaktischen Erfahrungen und Materialien im Internet, sei es über Material-Pools, Youtube-Videos oder in Blogs wie Didaktik-Blog für DaF und DaZ oder den DeutschMusikBlog. Auch Institutionen wie die IQ-Fachstellen Verlage oder das Goethe-Institut sind hilfreiche Adressen. Googelt und Ihr werdet fündig.
Bei vielen Verlagen gibt es übrigens sogenannte Prüfrabatte für Lehrkräfte, über die Ihr kostenlos oder ermäßigt Lehrwerke beziehen könnt.
Eine gute Adresse ist auch die Lehrplattform www.wb-web.de. Ein zentrales Element von wb-web sind die Wissensbausteine oder Dossiers. Sie präsentieren wissenschaftlich fundierte Grundlagen und vermitteln zugleich unmittelbares Handlungswissen in Lehr-Lernkontexten. Sie bilden somit die Basis für kompetentes pädagogisches Handeln. wb-web.de deckt die in der Erwachsenen- und Weiterbildung zentralen Themen- und Begriffsfelder ab und ist nicht DaZ-spezifisch, bietet aber einen guten Überblick über das jeweilige Handlungsfeld.
Eine Übersicht mit DaZ-Fortbildungen und Terminen findet Ihr hier.
Natürlich ist das nur ein Anriss, der Schwerpunkt dieser Seite liegt auf den formalen Rahmenbedingungen.
Zulassung von Lehrkräften in Integrations- und Berufssprachkursen
„Linguistische Kompetenz“ und „Umgang mit besonderem Förderbedarf“. Diese Fortbildungen sind nicht verpflichtend, aber wie alle Fortbildungen, hilfreich.
Formale Rahmenbedingungen in Integrationskursen
- Integrationskurs für nicht mehr schulpflichtige junge Erwachsene unter 27 Jahren (Jugendintegrationskurs)
- Integrationskurs für Teilnahmeberechtigte, die aus familiären oder kulturellen Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können (Eltern- beziehungsweise Frauenintegrationskurs)
- Integrationskurs mit Alphabetisierung
- Zweitschriftlernerkurs
- Förderkurs bei besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf
- Intensivkurs
- allgemeiner Integrationskurs
- Orientierungskurs
- Alphabetisierungskurs
- Intensivkurs
- Jugendintegrationskurs
- Zweitschriftlernerkurs
- Eltern- bzw Frauenintegrationskurs
Nicht alle Menschen können gleichberechtigt an Integrationskursen teilnehmen – der Gesetzgeber hat die Teilnahme eng mit der Frage des Aufenthaltstitels verknüpft. Wir gehen davon aus, dass die entsprechende Gesetzgebung Ende 2022 reformiert wird.
Auf der Anwesenheitsliste trägt die Lehrkraft zu Beginn des Unterrichts Datum und Uhrzeit des Kursbeginns ein und am Ende des Unterrichts die Uhrzeit und die Unterschrift. Unterschriftsfelder von abwesenden Teilnehmenden werden direkt nach Ende des Unterrichts mit einem Querstrich durchgestrichen. Bei Teilnehmenden, die mehr als 15 min später kommen oder früher gehen, wird die Uhrzeit eingetragen. Die Anwesenheitsliste muss während des Unterrichts im Kursraum vorliegen und verbleibt während der Pausen stets bei der Lehrkraft. Für die Teilnehmenden gilt der aktuelle Fehlzeitenkatalog. Unter Corona gelten ggfs andere Bedingungen in der Anwesenheitsdokumentation.
Formale Rahmenbedingungen in Berufssprachkursen
- Spezialkurs A2
- Spezialkurs B1
- Brückenelement B1/B2
- Basiskurs B2
- Basiskurs C1
- Eltern-Kind-Kurs
Es gibt Spezialkurse, für die teilweise abweichende Regelungen, z.B. hinsichtlich Kursumfang und Lehrkräftezulassung gelten.
- Spezialkurs Einzelhandel
- Spezialkurs Akademische Heilberufe
- Spezialkurs Gesundheitsfachberufe
- Spezialkurs Gewerbe-Technik