Als Berufsverband hören wir immer die Sorge unserer Mitglieder, dass die Berufssprachkurse in der aktuellen Konzeption für bestimmte Zielgruppen unter ihren Möglichkeiten bleiben. Vor allem Lernende mit begrenzter oder unterbrochener Schulbildung und Menschen, die den Integrationskurs mit einem unterdurchschnittlichen Zertifikat absolviert haben, können ihr Potenzial in den Konzepten der Berufssprachkursen nicht ausreichend zum Tragen bringen (Spezialkurse A2, B1, Brückenkurs B2).
Seit Jahren weisen Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie das Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als beteiligtes Ministerium darauf hin, dass nicht das einzelne Konzept, sondern die Gesamtkonzeption und die Übergänge vom Integrationskurs in die Berufssprachkurse für diesen Teil der Teilnehmenden nicht ausreichend tragen und an einigen Stellen einem erfolgreichen Abschluss im Weg stehen.
Jeder Berufssprachkurs wird obligatorisch mit einer zertifizierten Sprachprüfung beendet. Da wir unsere Kritik nur aufgrund unseres Erfahrungswissens aus insgesamt zigtausend Unterrichtsstunden unserer Mitglieder begründen und nicht empirisch belegen können, hatten wir einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, um die Zertifikatsergebnisse des Programms zu erfragen. Unsere Fragestellung lautete:
- Wie viele Teilnehmnde haben seit der Einführung der Berufssprachkurse, aufgeschlüsselt nach Jahr und Kursart, die Berufssprachkurse absolviert?
- Wie hoch war seitdem die Bestehensquote der Teilnehmenden, aufgeschlüsselt nach Jahr, Kursart (inkl. Brückenkurs) und Art des Sprachzertifikats?
- Wie viel Prozent der erfolgreich Teilnehmenden haben das Zertifikat im Anschluss an den ersten Kurs erworben und wie viel Prozent nach einem Wiederholerkurs?
- Wie viele Lehrkräfte waren seit Einführung in den jeweiligen Berufssprachkursen aktiv tätig? (Diese Frage bezog sich auf unser Interesse, ob die Kapazitäten zur ZQ BSK sorgfältig geplant wurden)
Diese Daten müssten dem BMAS und dem BAMF eigentlich vorliegen, da die Sprachkursträger dem BAMF seit fünf Jahren die Ergebnisse jedes einzelnen Teilnehmenden detailliert und mit
hohem bürokratischen Aufwand
melden müssen.
Folgende Antwort haben wir erhalten
Dem BMAS liegen hierüber keine Angaben vor. Aussagekräftige Daten zu Bestehensquoten werden mit Abschluss des IT-Aufbaus voraussichtlich frühestens im Jahr 2022 dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorliegen.Fragen und Antworten im Original findet Ihr
hier.Unseren Problemanzeigen haben das BAMF und das BMAS stets heftig widersprochen, OHNE anscheinend dafür eine empirische Grundlage zu haben. Unsere Einschätzung gründet immerhin auf zigtausend UE Erfahrungswissen unserer 440 Mitglieder und dem steht auf Seiten des Bundes offensichtlich wenig gegenüber.
Für uns ist dies nur eines der vielen Beispiele, die zeigen, dass das „Gesamtprogramm Sprache – GPS“ der Bundesregierung im Bereich des Qualitätsmanagements erhebliche Defizite aufweist und dies zu Lasten der Teilnehmenden, Lehrkräfte und Sprachkursträger geht, die mit ihren Rückmeldungen vielfach nicht gehört werden.
Wir
fordern
als Berufsverband seit unserem Start im Januar 2020 u.a. eine stärkere Einbindung der Praxis in sämtliche Prozesse der Qualitätssicherung, damit Fehlentwicklungen schneller und besser erkannt und behoben werden können.